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Nach Prozess und AuswanderungJetzt macht Rapper Bushido offenbar Schluss

Bushido im Gerichtssaal.

Rapper Bushido, hier im Oktober 2019, will nach acht Jahren Pause wieder auf Tour gehen. 

Nach acht Jahren will Rapper Bushido endlich wieder auf Tour gehen. Macht der Berliner im Anschluss Schluss? 

Deutet Rapper Bushido hier tatsächlich selbst seinen eigenen Abgang an? Der 45-Jährige hat für 2024 Konzerte angekündigt. Auftakt der „König für immer!“-Tour ist nach Angaben vom Montag (16. Oktober 2023) am 21. März in Berlin.

Insgesamt sind neun Auftritte in Deutschland, der Schweiz und Luxemburg geplant. Den Angaben zufolge war Bushido zuletzt vor acht Jahren auf Tour. Der Vorverkauf soll am 20. Oktober 2023 beginnen.

Bushido: Rapper kündigt für 2024 Tour an 

Bushido spielt zudem in Leipzig (22. März), München (23. März), Oberhausen (24. März), Frankfurt am Main (25. März), Köln (26. März), Zürich (9. April), Esch-Sur-Alzette (Luxemburg, 10. April) und Hamburg (14. April).

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„Ich kann es kaum erwarten, endlich wieder auf der Bühne zu stehen“, wird der Musiker zitiert. „Ich habe es immer geliebt, live für meine Fans zu spielen. In den letzten Jahren war das aufgrund vieler Herausforderungen in unserem Leben nicht möglich. Umso mehr freue ich mich jetzt, dass es in absehbarer Zeit losgeht.“

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Die Ehefrau des Rappers, Anna-Maria Ferchichi, hatte im September bereits über die Tourpläne gesprochen. „Es wird Papas letzte Tour sein“, hatte sie gesagt. Auch der Rapper selbst sprach in der Tour-Ankündigung vom Montag, die er auf Instagram postete, von seiner letzten Tour.

Bushido, mit bürgerlichem Namen Anis Mohamed Ferchichi, und seine Frau, die eine Schwester von Sarah Connor ist, haben sieben gemeinsame Kinder. Das seit 2012 verheiratete Paar lebt mit der Familie in Dubai.

Zuletzt hatte der Musiker durch gerichtliche Auseinandersetzungen von sich Reden gemacht. Die Trennung des Rappers von seinem langjährigen Weggefährten Arafat A.-Ch. beschäftigt seit Jahren die Berliner Justiz. Vor dem Landgericht begann 2020 ein Strafprozess gegen Arafat A.-Ch. und drei seiner mitangeklagten Brüder. Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten unter anderem Freiheitsberaubung, versuchte schwere räuberische Erpressung, Nötigung, gefährliche Körperverletzung, Beleidigung und Untreue vor. (dpa)