Polizei HagenNach Trunkenheitsfahrt: 46-Jähriger versucht Polizisten zu bestechen

Ein Polizeiwagen sperrt eine Straße ab.

Nach einer Trunkenheitsfahrt versuchte ein 46-Jähriger, einen Polizisten zu bestechen (Symbolfoto).

Ein 46-jähriger Mann aus Wetter wurde mit über 2,7 Promille am Steuer erwischt. Doch damit nicht genug: Er versuchte auch noch, einen Polizisten zu bestechen.

Am frühen Donnerstagmorgen (01.05.2025) wurde ein 46-jähriger Mann in Hagen-Vorhalle von der Polizei angehalten, nachdem er alkoholisiert mit seinem Auto unterwegs war. Doch statt die Konsequenzen zu akzeptieren, versuchte er, einen der Beamten zu bestechen.

Gegen 4.00 Uhr beobachteten Polizisten auf einem Tankstellengelände an der Weststraße einen Mann, der alkoholische Getränke kaufte und anschließend in sein Auto stieg. Ein Zeuge vor Ort machte die Beamten und Beamtinnen darauf aufmerksam, dass der Fahrer vermutlich unter Alkoholeinfluss stehe.

Alkoholtest ergab über 2,7 Promille

Die Einsatzkräfte folgten dem BMW und hielten ihn an der Ophauser Straße an. Bei der Kontrolle bestätigte sich der Verdacht: Der 46-Jährige war stark alkoholisiert. Ein Alkoholvortest ergab einen erschreckend hohen Wert von über 2,7 Promille.

Die Polizisten und Polizistinnen beschlossen daraufhin, den Mann aus Wetter zur Wache zu bringen, um eine ärztliche Blutprobe durchführen zu lassen.

Bestechungsversuch im Streifenwagen

Als sich der 46-Jährige für einen Moment allein mit einem der Polizisten im Streifenwagen befand, versuchte er ein vertrauliches Gespräch aufzubauen. Er bot dem Beamten Bargeld an, um weitere Maßnahmen gegen ihn abzuwenden.

Der Polizist klärte den Mann umgehend über die Strafbarkeit von Bestechung auf. Doch statt einzulenken, bekräftigte der 46-Jährige sein Angebot erneut.

Die Einsatzkräfte leiteten daraufhin gleich mehrere Strafverfahren gegen den Mann ein – nicht nur wegen der Trunkenheitsfahrt, sondern auch wegen des Bestechungsversuchs. (red)

Dieser Text wurde mit Unterstützung Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt. Mehr zu unseren Regeln im Umgang mit KI gibt es hier.