Der Verfassungsschutz gab im Rechtsstreit mit der AfD eine sogenannte Stillhaltezusage ab. Was das bedeutet.
AfD gesichert „rechtsextrem“Verfassungsschutz gibt Stillhaltezusage ab – das sind die Folgen
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) bezeichnet die AfD bis zu einer Gerichtsentscheidung über ein Eilverfahren nicht mehr öffentlich als gesichert rechtsextremistische Bestrebung.
Der Inlandsgeheimdienst gab im Rechtsstreit mit der AfD eine sogenannte Stillhaltezusage ab. Eine Sprecherin des Gerichts bestätigte den Eingang eines entsprechenden Schreibens der Behörde. Das Bundesamt wollte sich „mit Blick auf das laufende Verfahren und aus Respekt vor dem Gericht“ in dieser Angelegenheit nicht öffentlich äußern.
Stillhaltezusage – so geht es jetzt weiter
„Wir wehren uns mit allen juristischen Mitteln gegen die Hochstufung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz. Und das Bundesamt hat bis zu der eigentlichen gerichtlichen Entscheidung eine entsprechende Stillhaltezusage abgegeben, die Alternative für Deutschland nicht weiter als ‚gesichert rechtsextrem‘ zu bezeichnen. Das ist ein erster wichtiger Schritt hin zu unserer eigentlichen Entlastung und damit dem Vorwurf des Rechtsextremismus zu begegnen“, erklären die AfD-Bundessprecher Tino Chrupalla und Alice Weidel.
Die Stillhaltezusage klingt nach einer Kehrtwende – doch es handelt sich offenbar um einen verfahrenstaktischen Schachzug des Verfassungsschutzes. Denn indem der Nachrichtendienst die Entscheidung über die Rechtmäßigkeit des Gutachtens überlässt, umgeht er das Risiko, vom Gericht zurückgepfiffen zu werden. So wurde der AfD der Wind aus den Segeln genommen. Sie kann nun nicht behaupten, das Gericht hätte dem Geheimdienst die Hochstufung verboten.
Es ist nicht das erste Mal, dass der Verfassungsschutz eine solche Zusage macht. Er hatte dies etwa auch im Januar 2021 getan, nachdem die AfD gegen ihre damalige Einstufung als „Verdachtsfall“ geklagt hatte. Die damalige Klage blieb für die Partei in zwei Instanzen erfolglos. Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster ist noch nicht rechtskräftig.
Die nun vom BfV gegebene Stillhaltezusage bezieht sich nicht nur auf öffentliche Äußerungen, sondern bedeutet auch, dass der Verfassungsschutz die AfD bis zu einem Urteil nicht als gesichert extremistische Bestrebung beobachten kann. Die Beobachtung als Verdachtsfall - hier liegt die Hürde für den Einsatz von nachrichtendienstlichen Mitteln höher - darf jedoch fortgesetzt werden. (dpa/AFP)