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450 Euro Bußgeld und FahrverbotCDU-Politiker Philipp Amthor muss Führerschein abgeben

Der CDU-Politiker Philipp Amthor steigt nach der Sitzung des CDU-Kreisverbandes Ludwiglust-Parchim in ein Auto.

Der CDU-Politiker Philipp Amthor steigt nach der Sitzung des CDU-Kreisverbandes Ludwiglust-Parchim im Juni 2020 in ein Auto. Amthor war zu schnell unterwegs – er muss deshalb 450 Euro Bußgeld zahlen und wurde zu einem Fahrverbot verurteilt.

Der CDU-Politiker Philipp Amthor war zu schnell unterwegs – und muss deshalb 450 Euro Bußgeld zahlen und wurde zu einem Fahrverbot verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

von Martin Gätke (mg)

Pasewalk. Im Bundestag ist er jemand, der es in juristischen Fragen gern sehr genau nimmt – und anderen während einer Parlamentssitzung auch gern mal einen Jura-Kurs erteilt, wenn etwas schiefgelaufen ist. Doch nun hat es den 29-Jährigen selbst erwischt.

Weil er zu schnell unterwegs war, wurde Amthor mit einem Fahrverbot belegt und muss 450 Euro Bußgeld zahlen.

Wie die „Ostsee-Zeitung“ berichtet, hat das Amtsgericht Pasewalk den CDU-Politiker zum Bußgeld und dem Fahrverbot verurteilt. Demnach sei er mit 120 Kilometern pro Stunde durch eine Tempo-70-Zone gefahren. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Philipp Amthor zu schnell: „Man ärgert sich natürlich“

Philipp Amthor selbst hat der Zeitung den Sachverhalt bestätigt, habe jedoch Medienberichte dementiert, nach denen er vor Gericht behauptet haben soll, nicht der Fahrer des betroffenen Wagens gewesen zu sein. „Ich habe mich in dem Verfahren selbst gar nicht eingelassen, sondern über einen Fach-erfahrenen Anwalt einige Rechtsfragen rügen lassen.“ Amthor sagte der Zeitung: „Man ärgert sich natürlich, wenn man zu schnell fährt. Natürlich reklamiere ich dabei keine Sonderrechte auf zu schnelles Autofahren.“

Philipp Amthor: Urteil noch nicht rechtskräftig

Nun wolle der Bundestagsabgeordnete aus Mecklenburg-Vorpommern über einen Chauffeur nachdenken, erklärte er weiter. „Es kommen Zehntausende Kilometer im Jahr zusammen, die ich für den Wahlkreis unterwegs bin“. 

Sein Anwalt prüfe noch, ob man gegen den Urteilsspruch vorgehe. „Es ist auch nicht unanständig, einen Bußgeldbescheid gerichtlich überprüfen zu lassen. Das steht jedermann zu. In jedem Fall gilt: Zu schnelles Fahren ist immer unnötig und sollte nicht relativiert werden.“ (mg)