Aus für „Fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker“Lauterbach will wohl bekanntesten Satz der TV-Werbung ändern

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach am 12. August 2022 bei einer Pressekonferenz in Berlin.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach, hier am 12. August 2022 bei einer Pressekonferenz in Berlin, hat dafür plädiert, bei Arzneimittel-Hinweisen zu gendern.

Der Hinweis „Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker“ in der Fernsehwerbung und auf Beipackzetteln könnte bald Geschichte sein.

Wir lehnen uns wohl nicht allzu weit aus dem Fenster, wenn wir behaupten, dass wohl jeder den Satz „Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker“ kennt. Doch der vielleicht berühmteste Satz in der Geschichte der Fernsehwerbung steht vor dem Aus.

Im Gespräch mit der „Bild“ reagierte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach am Montag (26. Dezember 2022) wohlwollend auf den Vorstoß von Verbänden für genderkonforme Formulierungen auf Beipackzetteln von Arzneimitteln. „Ich wäre sehr dafür, wenn Ärztinnen ausdrücklich genannt würden. Es entspricht der Realität der Versorgung“, sagte der SPD-Politiker.

„Fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker“ vor dem Aus

Der Präsident der Bundesärztekammer, Klaus Reinhardt, hatte zuvor dafür plädiert, den gesetzlich vorgeschriebenen Hinweis „Fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker“ in der Arzneimittelwerbung umzuformulieren. „Die gesetzlich vorgegebene Formulierung passt nicht mehr in die Zeit“, sagte Reinhardt dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND/Montag).

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Er betonte, dass rund die Hälfte der Ärzteschaft weiblich sei. Unter den Beschäftigten öffentlicher Apotheken seien fast 90 Prozent Frauen, sagte die Präsidentin der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA), Gabriele Regina Overwiening. „Ein rein männlicher Sprachgebrauch kann da keineswegs als eine faire Sprachpraxis bewertet werden“, kritisierte sie.

Im Heilmittelgesetz ist die Formulierung „Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker“ vorgeschrieben. „Der Pflichttext sollte durch eine neutrale und dennoch leicht verständliche Formulierung ersetzt werden“, forderte Reinhardt.

Die Präsidentin des Deutschen Ärztinnenbundes, Christiane Groß, schlug vor, den Hinweis anstelle der männlichen Berufsbezeichnungen durch „... oder fragen Sie in Ihrer ärztlichen Praxis oder Apotheke nach“ zu ergänzen. (dpa)