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Beihilfe zum MordKZ-Wachmann (101) muss viele Jahre in den Knast

Der Angeklagte, ein mutmaßlicher früherer KZ-Wachmann (l), und sein Anwalt Stefan Waterkamp warten im Gerichtssaal im Januar auf den Beginn der Verhandlung. Der 101-Jährige ist am 28. Juni 2022 vor dem Landgericht Neuruppin wegen Beihilfe zum Mord an mindestens 3522 Lagerhäftlingen zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt worden.

Der Angeklagte, ein mutmaßlicher früherer KZ-Wachmann (l), und sein Anwalt Stefan Waterkamp warten im Gerichtssaal im Januar auf den Beginn der Verhandlung. Der 101-Jährige ist am 28. Juni 2022 vor dem Landgericht Neuruppin wegen Beihilfe zum Mord an mindestens 3522 Lagerhäftlingen zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt worden.

Wegen Beihilfe zum Mord im Konzentrationslager Sachsenhausen ist ein Wachmann zu mehreren Jahren Haft verurteilt worden. Der 101-Jährige bestritt bis zuletzt, in dem Lager tätig gewesen zu sein.

Er hatte die Taten stets bestritten, doch das Gericht glaubte ihm nicht: Ein 101-jähriger Mann ist am Dienstag (28. Juni) in Brandenburg wegen Beihilfe zum Mord an Tausenden Häftlingen im Konzentrationslager Sachsenhausen zu fünf Jahren Haft verurteilt worden.

Neun Monate lang verhandelte das Landgericht Neuruppin gegen einen mutmaßlichen früheren SS-Wachmann des KZ Sachsenhausen. Der Angeklagte hatte in dem Prozess bis zuletzt bestritten, in dem KZ Wachmann gewesen zu sein.

SS-Wachmann im KZ Sachsenhausen: Mehrjährige Haftstrafe

Auch die Staatsanwaltschaft hatte fünf Jahre Gefängnis für den Mann gefordert. Nebenklage-Vertreter Thomas Walther plädierte auf eine mehrjährige Haftstrafe, die ein Maß von fünf Jahren nicht unterschreiten solle. Zwei weitere Nebenklage-Vertreter forderten einen Schuldspruch, ohne ein konkretes Strafmaß zu nennen. Die Verteidigung hatte einen Freispruch gefordert.

Der 101-Jährige hatte in dem seit Oktober vergangenen Jahres laufenden Prozess bestritten, dass er in dem KZ tätig war und angegeben, er habe in der fraglichen Zeit als Landarbeiter bei Pasewalk (Mecklenburg-Vorpommern) gearbeitet. Die Staatsanwaltschaft stützt sich bei ihrer Anklage aber auf Dokumente zu einem SS-Wachmann mit dem Namen, Geburtsdatum und Geburtsort des Mannes sowie auf weitere Dokumente.

In dem Konzentrationslager, das im Sommer 1936 von Häftlingen aus den Emslandlagern errichtet worden war, waren in der Zeit von seiner Errichtung bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs 1945 mehr als 200 000 Menschen inhaftiert - unter ihnen politische Gegner des NS-Regimes sowie Angehörige der von den Nationalsozialisten verfolgten Gruppen wie Juden und Sinti und Roma. Zehntausende Häftlinge kamen durch Hunger, Krankheiten, Zwangsarbeit, medizinische Versuche und Misshandlungen ums Leben oder wurden Opfer von systematischen Vernichtungsaktionen der SS.

Der Prozess wurde aus organisatorischen Gründen in einer Sporthalle in Brandenburg/Havel, dem Wohnort des 101-Jährigen geführt. Der hochbetagte Mann war nur eingeschränkt verhandlungsfähig und konnte täglich nur etwa zweieinhalb Stunden an dem Prozess teilnehmen. (dpa)