Schluss mit Pöbeleien im Bundestag! Präsidentin Julia Klöckner macht ernst und führt knallharte Regeln ein. Wer stört, muss jetzt tief in die Tasche greifen.
„Beschneiden die Pöbelfreiheit!“Klöckner greift knallhart durch

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Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU).
Aktualisiert
Klare Kante von Julia Klöckner (CDU)! Die Bundestagspräsidentin hat die Nase voll von Pöbeleien und anderen Störungen im Parlament. „Wir schränken mit der neuen Geschäftsordnung nicht die Redefreiheit ein, aber die Pöbelfreiheit“, sagte Klöckner dem Deutschlandfunk.
Einige Parlamentarierinnen und Parlamentarier hätten „Ordnungsrufe als (...) Trophäen gesammelt“. Damit ist jetzt Schluss, denn: „Dann sind wir plötzlich Kulisse, das wollen wir alle nicht.“
Ordnungsgelder für Pöbler werden verdoppelt
Der Bundestag hat am Donnerstagabend (17. Oktober 2025) die größte Reform seiner Geschäftsordnung seit 45 Jahren beschlossen. Und die hat es in sich: Parlamentarierinnen und Parlamentarier, die sich nicht an die Hausregeln halten, müssen künftig tief in die Tasche greifen.
Die Ordnungsgelder für Pöbler werden verdoppelt: Statt bisher 1000 Euro können nun 2000 Euro verhängt werden. Bei Wiederholungstätern und -täterinnen sind sogar 4000 Euro drin.
Doch damit nicht genug! Wer sich einfach nicht benehmen kann, fliegt raus. Die neue Regel ist knallhart: Kassiert ein Mitglied des Bundestages während einer Sitzung drei Ordnungsrufe, wird er oder sie für den Rest der Sitzung aus dem Saal geworfen. Diese Verschärfung soll künftig auch für die Ausschusssitzungen gelten.
Die neuen Regeln sind auch eine Reaktion auf das Verhalten der AfD-Fraktion, deren Parlamentarierinnen und Parlamentarier die bisherigen Grenzen immer wieder ausgetestet hatten.
Klöckner erhofft sich durch die neue Geschäftsordnung auch lebendigere Debatten. „Ich persönlich wünsche mir viel mehr Streit in der Sache“, sagte die Bundestagspräsidentin. Das gegenseitige Zuhören habe „sehr, sehr nachgelassen“, beklagte sie.
Es gehe „heute fast nur noch um Gesinnung“, so Klöckner. „Und ich finde, wir müssen es wieder hinkriegen, dem anderen zuzuhören, auch wenn er mich nicht überzeugt, aber der hat erst mal ein Recht auf die Argumentation, solange es im Verfassungsrahmen ist.“ (red)