Kino-Streit am Karfreitag: Amüsieren statt trauern?
„Wollt ihr sie uns nicht gönnen“Pfarrer bittet um Respekt, Aktivisten wollen im Kino lachen

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Am Karfreitag ins Kino gehen ist möglich - aber nicht alle Filme dürfen gezeigt werden. (Symbolbild)
Krach um legendären Film am stillen Feiertag – ein Pfarrer findet deutliche Worte. Eigentlich ist der Karfreitag ein Tag der Ruhe und Besinnung. Aber was passiert, wenn man stattdessen Lust auf Kino hat? Genau dieser Punkt sorgt jedes Jahr wieder für eine heftige Diskussion. Ein Film steht dabei häufig im Mittelpunkt der Auseinandersetzung: die Satire „Das Leben des Brian“.
Soll ein Streifen am Karfreitag auf der Leinwand gezeigt werden, ist eine besondere Genehmigung für Feiertage erforderlich. Diese Vorschrift halten viele für überholt. Dieser Meinung ist auch Ricarda Hinz vom Düsseldorfer Aufklärungsdienst, wie die „dpa“ meldet.
„Ich lass dich beten, lass du mich lachen“
Ihre Organisation hat in Düsseldorf erreicht, dass die Komödie aus dem Jahr 1979 aufgeführt werden kann – dank einer Sondererlaubnis. Hinz sieht darin keinen Affront, sondern ein politisches Statement. Sie führt an, dass die meisten Menschen in der Stadt keiner christlichen Konfession mehr angehören. Ein Aufführungsverbot sei deshalb „weder zeitgemäß noch akzeptabel“.
Ihre Position ist eindeutig: Die Vorführung solcher Filme beeinträchtigt niemanden in seiner Glaubenspraxis. Für eine tolerante Gemeinschaft sollte der Grundsatz gelten: „Ich lass dich beten, lass du mich lachen.“
Pfarrer mit bewegendem Aufruf an die Gesellschaft
Auch Rainer Maria Schießler, ein katholischer Pfarrer aus München, plädiert für gegenseitiges Verständnis. Die Beschränkungen an den ruhigen Feiertagen hält er jedoch für „absolut in Ordnung“. Seiner Meinung nach kann der Gedanke der Einkehr an solchen Tagen die gesamte Bevölkerung des Landes einen, selbst wenn die meisten keine Kirchenmitglieder mehr sind.

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Pfarrer Rainer Maria Schießler hofft auf Verständnis für christliche Traditionen. (Archivbild)
Laut dpa würden „Deplatzierte“ Events oder brutale Filme das Leiden anderer Menschen missachten, welches speziell an diesen Tagen Beachtung finden sollte, meint Schießler. Anschließend formuliert er einen dringenden Appell an die Allgemeinheit: „Habt an diesen Tagen etwas Respekt und Toleranz für uns bekennende Christen übrig; diese Tage sind uns sehr sehr wichtig und heilig. Wollt ihr sie uns nicht gönnen?“
Eine veraltete Vorschrift, die Streaming-Anbieter nicht betrifft
Die Entscheidung, ob ein Film eine Freigabe erhält, trifft die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK). Peter Kaun von der FSK erklärt, dass hierfür kein starres Regelwerk existiert. Die Bestimmung hat jedoch eine Schwachstelle: Sie hat ihren Ursprung in der Weimarer Republik und betrifft ausschließlich Kinos – Streaming-Plattformen und das TV-Programm sind ausgenommen. Ein Umstand, der laut Kaun die Aktualität der Regelung zusätzlich infrage stellt.
Diese Entwicklung lässt sich an den Daten ablesen. Wurden in den 1950er-Jahren noch beinahe 60 Prozent der kontrollierten Streifen als ungeeignet für Feiertage eingestuft, so lag dieser Wert zwischen 2020 und 2025 bei lediglich 0,4 Prozent. Von 659 im Vorjahr begutachteten Kinoproduktionen wurde nur einer einzigen die Freigabe verweigert. Sogar Kultfilme wie „Die Feuerzangenbowle“, die einst nicht erlaubt waren, können inzwischen aufgeführt werden (red).
Bei einer Sache herrscht jedoch letztlich Einigkeit bei allen Beteiligten: Freiwillige Entscheidungen sind staatlichen Regelungen vorzuziehen. Wie man die Osterfeiertage gestaltet, bestimmt schlussendlich jeder Mensch für sich allein. (red)
Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.

