Regelsätze sollen deutlich steigenKabinett beschließt Hartz-IV-Nachfolger

Bundeskanzler Olaf Scholz am 14. September 2022 in den Reihen der Mitglieder des Kabinetts im Bundeskanzleramt.

Bundeskanzler Olaf Scholz am 14. September 2022 in den Reihen der Mitglieder des Kabinetts im Bundeskanzleramt.

Die Regelsätze der Grundsicherung sollen deutlich steigen, wie das Kabinett am Mittwoch beschlossen hat. Schon zum 1. Januar 2023 soll die Nachfolge für Hartz IV stehen.

Das Bundeskabinett hat grünes Licht für die Einführung des Bürgergelds in Deutschland gegeben. Es soll zum 1. Januar das heutige Hartz-IV-System ablösen, wie am Mittwoch (14. September 2022) beschlossen wurde.

Die Regelsätze der Grundsicherung sollen dabei deutlich steigen. So sollen Alleinstehende 502 Euro im Monat erhalten und Jugendliche 420 Euro. Heute erhalten Alleinstehende 449 Euro.

Beschluss des Kabinetts: Arbeitssuchende sollen mehr Weiterbildung erhalten 

Zudem sollen Arbeitssuchende in den Jobcentern künftig weniger Druck ausgesetzt sein. Abgeschafft werden soll das Prinzip, nach dem die Vermittlung in einen Job Vorrang hat. Stattdessen soll Weiterbildung gestärkt werden.

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Die Kosten für die Wohnung sollen in den ersten beiden Jahren künftig auf jeden Fall voll übernommen werden. Auch Ersparnisse bis zu 60 000 Euro soll man in dieser Zeit behalten dürfen.

Im ersten halben Jahr sollen zudem keine Sanktionen verhängt werden können, wenn etwa ein Jobangebot abgelehnt wird. Mit dem Kabinettsbeschluss ist der Weg für die parlamentarischen Beratungen der Sozialreform frei.

Home-Office: Pauschale für Arbeit von Zuhause soll erhöht werden 

Wer von zuhause arbeitet, soll zudem künftig eine höhere steuerliche Pauschale bekommen können. Das Kabinett beschloss einen entsprechenden Vorschlag von Finanzminister Christian Lindner (FDP). Damit können künftig statt 600 bis zu 1000 Euro Homeoffice-Pauschale angesetzt werden - unabhängig davon, ob man im heimischen Arbeitszimmer oder vom Sofa aus arbeitet. Die Pauschale soll zudem nicht mehr befristet, sondern dauerhaft gelten und Bürgerinnen und Bürger jährlich um 1,4 Milliarden Euro entlasten.

Mit der Homeoffice-Pauschale bekommt man einen steuerlichen Ausgleich für die Extra-Kosten durch die Arbeit zu Hause, auch wenn man kein eigenes Arbeitszimmer absetzen kann. Pro Tag im Homeoffice kann man fünf Euro ansetzen – bisher maximal für 120 Tage, künftig für bis zu 200 Tage.

Die Pauschale zählt zu den Werbungskosten, für die allen Steuerzahlern ohnehin 1200 Euro angerechnet werden. Nur wer mit Homeoffice-Pauschale und anderen Ausgaben über diesen Betrag kommt, profitiert. (dpa)