DieselskandalBundesgerichtshof hat entschieden – Ergebnis lässt Autofahrer jubeln

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Der Bundesgerichtshof hat ein erstes Urteil im Dieselskandal gefällt. (Symbolbild)

Karlsruhe – Für Zehntausende Diesel-Fahrer ist der Weg für Schadenersatz von Volkswagen frei.

In seinem ersten Urteil zum VW-Abgasskandal stellte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Montag (25. Mai) fest, dass klagende Käufer ihr Auto zurückgeben und das Geld dafür einfordern können. Das Verhalten des Konzerns sei „objektiv als sittenwidrig zu qualifizieren“, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe

Das bedeutet, dass klagende Käufer ihr Auto zurückgeben und das Geld dafür einfordern können. Das gilt auch für Gebrauchtwagen. Auf den Kaufpreis müssen sie sich aber die gefahrenen Kilometer anrechnen lassen.

VW will klagende Kunden entschädigen

Volkswagen kündigte unmittelbar nach der Urteilsverkündung an, viele der klagenden Kunden zu entschädigen. Man werde Einmalzahlungen als „pragmatische und einfache Lösung“ anbieten, erklärte der Konzern. Das würde es den Klägern ersparen, ihren Prozess zu Ende zu führen. 

VW-Dieselskandal: Systematische Täuschung

VW hatte Millionen Diesel-Autos mit einer illegalen Abgastechnik ausgestattet, um bei behördlichen Prüfungen die Stickoxid-Grenzwerte einzuhalten. Die obersten Zivilrichter kamen zu dem Schluss, dass der Wolfsburger Autobauer damit das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) systematisch und langjährig getäuscht hat - und zwar bewusst und gewollt zur Gewinnmaximierung.

All das sei auf Basis einer grundlegenden strategischen Entscheidung passiert. Die massenhafte Software-Manipulation sei nicht nur mit einer erhöhten Umweltbelastung verbunden gewesen, heißt es in dem Urteil. Es habe außerdem die Gefahr bestanden, dass die betroffenen Autos beim Auffliegen des Skandals die Betriebsgenehmigung verlieren.

Nicht vereinbar mit der Rechts- und Sittenordnung

Gegenüber den Käufern sei das „besonders verwerflich und mit den grundlegenden Wertungen der Rechts- und Sittenordnung nicht zu vereinbaren“. Die Arglosigkeit und das Vertrauen der Käufer seien gezielt ausgenutzt worden, sagte der Vorsitzende Richter Stephan Seiters.

VW-Dieselskandal: Richter geben Oberlandesgericht Koblenz recht

Die obersten Zivilrichter bestätigten mit ihrer Entscheidung ein käuferfreundliches Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz. Es hatte den VW-Konzern wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verpflichtet, dem Käufer eines gebrauchten VW Sharan gut 25.600 Euro plus Zinsen zu erstatten. Der Mann hatte argumentiert, er habe der Werbung vertraut und geglaubt, ein sauberes Auto gekauft zu haben.

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Auch die BGH-Richter gehen davon aus, dass der Mann das Auto sonst nie gekauft hätte. Sein Schaden liege darin, dass er ein Auto bekommen habe, das „für seine Zwecke nicht voll brauchbar war“. Es sei letztlich allein vom Zufall abhängig gewesen, ob der Mangel aufgedeckt werde. Damit sei der Erwerb unvernünftig und nachteilig.

VW-Dieselskandal 2015 aufgeflogen

Der Skandal um die illegale Abgastechnik in Millionen VW-Fahrzeugen war im Herbst 2015 aufgeflogen. Damals kam ans Licht, dass die Stickoxid-Emissionen des Motorentyps EA189 viel höher waren, als Tests auf dem Prüfstand zeigten. Verantwortlich war eine Software, die die volle Abgasreinigung nur auf dem Prüfstand aktivierte.

Dieselskandal: BGH weist Revision zurück

Gegen das Koblenzer Urteil hatten beide Seiten Revision eingelegt. Der Kläger hatte 2014 knapp 31.500 Euro für das Auto bezahlt und wollte den vollen Preis zurück. VW wollte gar nichts zahlen. Der Autobauer hatte stets argumentiert, die Autos seien jederzeit voll nutzbar gewesen. Den Kunden sei also kein Schaden entstanden.

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Der BGH wies mit seinem Grundsatz-Urteil die Revision des Diesel-Käufers und im Wesentlichen auch die von VW zurück. Das gibt die Linie für viele Tausend noch laufende Gerichtsverfahren vor. Bisher hatten die unteren Instanzen sehr unterschiedlich geurteilt.

Dieselskandal: Noch rund 60.000 Verfahren offen

Nach VW-Angaben sind bundesweit noch rund 60.000 Verfahren anhängig, also nicht rechtskräftig entschieden oder per Vergleich beendet. Das BGH-Urteil ist für viele dieser Fälle eine wichtige Weichenstellung.

Trotzdem sind immer noch viele Rechtsfragen ungeklärt. Die Karlsruher Richter haben für Juli bereits die nächsten drei Verhandlungen zu anderen Diesel-Fällen angesetzt, weitere sollen folgen.

Dieselskandal: Urteil hat keine Auswirkungen auf Musterfestellungsklage

Auf den im Rahmen einer Musterfeststellungsklage ausgehandelten Vergleich, den laut VW inzwischen rund 240.000 Diesel-Besitzer akzeptiert haben, hat das Urteil keine Auswirkungen mehr. (dpa)