Streit um BürgertestsLauterbach einigt sich mit KBV, aber ändern wird sich nichts

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und die Kassenärztliche Vereinigung hatten sich über die Abrechnung der Bürgertests gestritten. Jetzt gibt es eine Lösung.

Nach gemeinsamen Gesprächen haben sich Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) im Streit über die Abrechnung der sogenannten Bürgertests geeinigt. Das teilten beide am Montagabend (4. Juli) mit. An den neuen Regeln zu den Bürgertests ändere sich nichts.

Die Bürgertests sind seit vergangenem Donnerstag nur noch für bestimmte Risikogruppen und Anlässe kostenlos. In vielen anderen Fällen wird eine Zuzahlung von drei Euro fällig. Wer Anspruch worauf hat, wurde in der Corona-Testverordnung festgelegt.

Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hatte komplette Einstellung der Tests gefordert

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung, die für die Abrechnung der Tests zuständig ist, hatte die Regeln als zu bürokratisch kritisiert und angekündigt, die Bürgertests künftig nicht mehr abrechnen zu können. KBV-Chef Andreas Gassen hatte zudem eine komplette Einstellung der Tests gefordert und diese als „unsinnig“ bezeichnet.

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Es sei nun geklärt, dass die Kassenärztlichen Vereinigungen die neuen Anspruchsvoraussetzungen für Bürgertests nicht prüfen müssten, hieß es von der KBV. Entscheidend sei, dass sie „für Betrugsfälle, denen falsche oder gefälschte Angaben von Getesteten oder Teststellen zugrunde liegen, weder verantwortlich sind noch dafür im Nachhinein verantwortlich gemacht werden“.

Lauterbach teilte mit, die Kassenärztlichen Vereinigungen überprüften weiterhin die Abrechnung. „Auffälligkeiten der Testergebnisse werden aber nachgelagert bewertet. Betrug mit Bürgertests darf sich nicht mehr lohnen.“ (dpa)