25 Millionen Euro mehr für PolitikerCDU verteidigt Erhöhung der staatlichen Parteifinanzierung

CDU zuversichtlich: Bundesverfassungsgericht verhandelt über Erhöhung der staatlichen Parteifinanzierung.

Ab Dienstag (12. Oktober) verhandelt das Bundesverfassungsgericht zur Erhöhung der staatlichen Parteifinanzierung. Unser Foto ist im Oktober 2021 entstanden und zeigt die Barette der Bundesverfassungsrichter auf der Richterbank im Sitzungssaal in Karlsruhe.

Vor drei Jahren hat die Große Koalition die Obergrenze für die staatliche Parteifinanzierung auf 190 Millionen Euro erhöht. Die Opposition schimpfte. Nun wird das Gesetz in Karlsruhe verhandelt – und die CDU gibt sich zuversichtlich. 

Berlin. Gibt es bald mehr Geld für Politikerinnen und Politiker aus der Staatskasse? Der Bundestag hat 2018 für eine Erhöhung der staatlichen Parteifinanzierung gestimmt. Ab Dienstag (12. Oktober 2021) verhandelt das Bundesverfassungsgericht darüber. 

Der Justiziar der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ansgar Heveling, hat die Erhöhung der staatlichen Parteieinfinanzierung um 25 Millionen Euro erneut verteidigt.

Er sei „sehr zuversichtlich“, dass die Argumente für die Anhebung tragen, sagte der CDU-Politiker am Dienstag (12. Oktober) im Deutschlandfunk kurz vor der Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts über das entsprechende Gesetz. Sollte dieses vom Gericht akzeptiert werden, hätten auch alle Parteien etwas davon, sagte Heveling.

CDU-Justiziar verteidigt Erhöhung der staatlichen Parteifinanzierung

Der Bundestag hatte 2018 mit Stimmen von Union und SPD und gegen das Votum der Opposition die absolute Obergrenze für den staatlichen Anteil um 25 Millionen Euro auf nunmehr 190 Millionen Euro aufgestockt. Union und SPD argumentierten vor allem mit höheren Ausgaben durch die Digitalisierung, etwa für mehr Datensicherheit und interaktive Internetauftritte.

Heveling betonte, die Verfahren müssten ganz besonders sicher sein. Digitale Verfahren bräuchten hohe Sicherheitsstandards, das erfordere eine deutliches Mehr an Mitteln. Der CDU-Politiker sieht sich auch durch die Corona-Pandemie bestätigt, in der viele Parteien etwa digitale Parteitage abgehalten hätten.

Wie steht eine mögliche Ampel-Koalition zu neuem Gesetz?

Heveling betonte, das Parteienrecht sei immer streitig, weshalb es nicht außergewöhnlich sei, dass ein solches Gesetz in Karlsruhe lande. Wie sich mögliche Ampelkoalition aus SPD, Grünen und FDP dazu verhält, darüber wollte Heveling nicht spekulieren. Es hänge auch von dem Urteil ab, das am Mittwoch, dem zweiten Verhandlungstag, aber noch nicht erwartet wird.

Grüne, Linkspartei und FDP gehen mit einem Normenkontrollantrag gegen die Erhöhung der staatlichen Parteienfinanzierung vor. Die AfD-Fraktion hat eine Organklage eingereicht, weil das Gesetz aus ihrer Sicht zu schnell beschlossen wurde. (dpa/alt)