Coronaschutz-VerordnungMaskenpflicht in NRW-Wahllokalen

Ein Schild „Wahlraum“ steht im Neuen Rathaus Hannover, während ein Paar auf die Aushändigung der Wahlunterlagen wartet. In vielen niedersächsischen Kommunen öffnen ab Montag die Briefwahlstellen, in denen Wahlberechtigte ihre Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl und Kommunalwahlen abholen können.

In NRW wird in den Wahllokalen bei der Bundestagswahl am 26. September Maskenpflicht gelten.

Die neue Coronaschutz-Verordnung, die seit dem Wochenende gilt, sieht das Tragen einer medizinischen Maske in den Wahllokalen in NRW vor.

Düsseldorf. Bei der Bundestagswahl am 26. September 2021 wird in den Wahllokalen in NRW Maskenpflicht gelten. Die neue Coronaschutz-Verordnung, die seit dem Wochenende gilt, sieht das Tragen einer medizinischen Maske in den Zugängen und Räumen vor.

Auch die Wahlvorstände müssen - wenn sie nicht zum Beispiel hinter einer Plexiglasscheibe sitzen - Maske tragen.

Bundestagswahl: Was passiert mit Maskenverweigerern?

Die neue Schutzverordnung beschäftigt sich auch mit Maskenverweigerern, denen man das Wahlrecht nicht einfach absprechen kann. Ihnen soll vor Ort die Möglichkeit zur Stimmabgabe ermöglicht werden, ohne, dass andere Personen gefährdet werden. Genauer wird die Verordnung nicht. Vorstellbar wäre, dass ein Wahllokal bis auf die Vorstände geräumt wird.

Ist die Stimmabgabe unter solchen Umständen absolut nicht möglich, kann ein Maskenverweigerer laut dem neuen Regelwerk aus dem Wahllokal geworfen werden. (dpa)