BundestagswahlEilentscheidung zur Wahlrechtsreform: Wird Abgeordneten-Zahl verringert?

Abgeordnete nehmen im Mai an der aktuellen Stunde zum Nahost-Konflikt im Bundestag teil. Ziel einer Wahlrechtsreform ist es, die Zahl der Abgeordneten zu verringern. Darüber entscheid nun das Bundesverfassungsgericht.

Abgeordnete nehmen im Mai an der aktuellen Stunde zum Nahost-Konflikt im Bundestag teil. Ziel einer Wahlrechtsreform ist es, die Zahl der Abgeordneten zu verringern. Darüber entscheid nun das Bundesverfassungsgericht.

Die Große Koalition will eine Wahlrechtsreform, die Zahl der Abgeordneten soll verringert werden. Nun entscheidet das Bundesverfassungsgericht über einen Eilantrag gegen diese Reform.

Karlsruhe. Gut sechs Wochen vor der Bundestagswahl hat das Bundesverfassungsgericht über einen Eilantrag von FDP, Linken und Grünen gegen die Wahlrechtsreform der großen Koalition entschieden. Der Beschluss soll am Freitag um 9.30 Uhr veröffentlicht werden, wie das Karlsruher Gericht am Dienstag auf seiner Internetseite ankündigte. Die Abgeordneten der drei Oppositionsfraktionen wollen erreichen, dass die von Union und SPD beschlossenen Änderungen bei der Wahl am 26. September nicht angewandt werden. (Az. 2 BvF 1/21)

Wahlrechtsreform: Zahl der Abgeordneten soll verringert werden

Ziel der im Oktober 2020 verabschiedeten Reform ist es, den auf 709 Abgeordnete angewachsenen Bundestag wieder zu verkleinern. Dass dies mit den beschlossenen Veränderungen gelingt, wird auch von vielen Fachleuten bezweifelt. Vorgesehen ist, dass es zunächst bei 299 Wahlkreisen bleibt. Überhangmandate einer Partei sollen teilweise mit ihren Listenmandaten verrechnet werden. Beim Überschreiten der Regelgröße des Bundestags von 598 Sitzen sollen bis zu drei Überhangmandate nicht durch Ausgleichsmandate kompensiert werden.

Bundesverfassungsgericht prüft Eilantrag von FDP, Grüne und Linke

FDP, Grüne und Linke hatten sich mit einem gemeinsamen Alternativvorschlag nicht durchsetzen können und sich schließlich für eine abstrakte Normenkontrollklage in Karlsruhe zusammengetan. Die Verfassungsrichterinnen und -richter prüfen nun auf ihren Antrag, ob das Änderungsgesetz mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Das Hauptverfahren läuft noch. Bei dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung geht es ausschließlich darum, ob die neuen Regeln bei der Bundestagswahl angewandt werden dürfen. Sollte das nicht der Fall sein, würde das alte Recht gelten.

Für die eigentliche Wahl, also die Stimmabgabe durch die Bürger, ändert sich ohnehin nichts. Die Regeln haben nur Auswirkungen auf die Umrechnung der abgegebenen Stimmen in Mandate. (dpa)