Bürgergeld beschlossenTrotz deutlicher Abstriche – Hartz-IV-System abgelöst

Abgeordnete sitzen im Bundestag.

Der Bundestag hat am Freitag über das Bürgergeld abgestimmt. Unser Foto zeigt Abgeordnete des Bundestags in Berlin am 25. November 2022.

Sowohl Bundestag als auch Bundesrat geben grünes Licht für das geplante Bürgergeld. Bereits ab dem 1. Januar 2023 können höhere Leistungssätze fließen.

Nach der Einigung im Vermittlungsausschuss hat der Bundestag am Freitag (25. November 2022) mit großer Mehrheit die Einführung des Bürgergelds beschlossen. Im Anschluss stand noch die Abstimmung im Bundesrat an; auch hier fand die Sozialreform Zustimmung. Die neue Grundsicherung für Langzeitarbeitslose kann nun wie geplant zum 1. Januar in Kraft treten.

Im Bundestag votierten in namentlicher Abstimmung 557 Abgeordnete für das Gesetz, 98 waren dagegen bei zwei Enthaltungen. Neben den Koalitionsfraktionen stimmte auch die Union für die Vorlage.

Grünes Licht für Bürgergeld ab Januar 2023

Die Union hatte die Reform des bisherigen Hartz-IV-Systems zunächst blockiert. Sie konnte darauf in Vermittlungsgesprächen deutliche Abstriche an den Reformplänen der Ampel-Koalition durchsetzen.

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So wurde insbesondere die weitgehend sanktionslose Zeit für Arbeitssuchende während der ersten sechs Monate gestrichen und das Schonvermögen für Bürgergeld-Bezieher von 60.000 auf 40.000 Euro reduziert.

Dass die Ampel-Parteien trotz der vielen Abstriche den Kern der Bürgergeld-Reform gerettet sehen, liegt auch am Wegfall des sogenannten Vermittlungsvorrangs. Das Bürgergeld soll anders als Hartz IV auf langfristige Beschäftigungsmöglichkeiten setzen anstatt auf die schnelle Vermittlung auch in Aushilfsjobs. Dies gilt insbesondere für die Zeit, in der eine Weiterbildung gemacht wird.

Vorgesehen sind außerdem höhere Regelsätze und höhere Hinzuverdienstmöglichkeiten. Der Satz für alleinstehende Erwachsene soll um 53 Euro auf dann 502 Euro pro Monat steigen. (afp/dpa)