+++ TICKER +++ 1. FC Köln - Darmstadt 98 live Schultz-Aufstellung da: zwei Startelf-Wechsel – Uth auf der Bank

+++ TICKER +++ 1. FC Köln - Darmstadt 98 live Schultz-Aufstellung da: zwei Startelf-Wechsel – Uth auf der Bank

Einigung erzieltAmpel beschließt neue Vorgaben – finanzielle Unterstützung noch unklar

Die Parteien haben sich auf neue Heizungsvorgaben geeinigt: Der Einbau von Gas- und Ölheizungen wird ab dem Jahr 2024 nur noch in Ausnahmefällen möglich sein.

Die Ampel-Parteien haben sich im Streit um Vorgaben für neue Heizungen geeinigt. Der umstrittene Referentenentwurf aus dem Bundeswirtschaftsministerium könne nach Änderungen nun ins Kabinett eingebracht werden, hieß es am Freitag (31. März 2023) aus dem Ministerium von Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne). Der Einbau von Gas- und Ölheizungen wird demnach ab dem Jahr 2024 nur noch in Ausnahmefällen möglich sein, neue Pflichten zum Austauschen alter Anlagen gibt es allerdings nicht.

Ab dem 1. Januar 2024 neu eingebaute Heizungen sollen nach den bisherigen Plänen zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Klassische Gas- und Ölheizungen können das nur erreichen, wenn sie etwa in Kombination mit einer Wärmepumpe betrieben werden. Im Koalitionsvertrag war das 65-Prozent-Ziel für 2025 vorgesehen, es soll wegen des Ukraine-Kriegs und der Energiekrise aber vorgezogen werden.

Einbau von Gas- und Ölheizung bei über 80-Jährigen weiterhin möglich

Der entsprechende Entwurf aus dem Hause Habeck hatte für viel Kritik gesorgt. Innerhalb der Koalition wandte sich besonders die FDP gegen die Vorgaben. Der Streit war beim Koalitionsausschuss Anfang der Woche grundsätzlich beigelegt worden, die Details der Einigung blieben aber unklar.

Alles zum Thema Olaf Scholz

Wie es nun aus dem Wirtschaftsministerium hieß, wurde insbesondere vom ursprünglichen Plan abgesehen, auch für in Ein- und Zweifamilienhäuser eine Pflicht zum Austausch alter Heizungsanlagen einzuführen. Bereits nach bisheriger Gesetzeslage müssen alte Heizungen nach 30 Jahren ausgetauscht werden. Beim Neueinbau würden dann die neuen Vorgaben gelten. Ein- und Zweifamilienhäuser sind davon ausgenommen - und auf Druck der FDP wird das auch so bleiben.

Weitere Sonderregelungen sind unter anderem für über 80-jährige Hausbesitzer vorgesehen. Hier bleibt der Einbau einer Gas- oder Ölheizung grundsätzlich möglich. Geht die alte Heizung kaputt, kann sie ebenfalls weiterhin durch eine Gas- oder Ölheizung ersetzt werden. Allerdings muss die Anlage dann nach spätestens drei Jahren konform des 65-Prozent-Ziels umgerüstet werden.

Finanzielle Unterstützung für Verbraucherinnen und Verbraucher noch nicht geklärt

Darüber hinaus soll es laut Wirtschaftsministerium umfängliche Härtefallregelungen geben. Etwa wenn es in einem Gebäude technisch und ökonomisch nicht sinnvoll ist, soll auch hier vom 65-Prozent-Ziel abgewichen werden können.

Nehmen Sie hier an unserer EXPRESS.de-Umfrage teil:

Außerdem möglich bleibt der Einbau von Gasheizungen, die auch mit Wasserstoff betrieben werden können. Allerdings muss als Voraussetzung dafür auch der Plan für das nötige Wasserstoffnetz zur Versorgung mit dem Brennstoff vorliegen. Das ist bislang nur in wenigen Gegenden in Deutschland der Fall.

Der Kabinettsentwurf soll nun rasch verabschiedet und im Bundestag eingebracht werden. Noch geklärt werden muss die geplante finanzielle Unterstützung der Verbraucher. „Niemand wird vor eine unlösbare Aufgabe gestellt“, versicherte Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) am Freitag bei einem Kongress der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“.

Gefördert werden soll der Umbau von Heizungen mit Mitteln aus dem Klima- und Transformationsfonds. Einzelheiten soll der Gesetzentwurf zur Wärmewende enthalten, den die Regierung im Laufe des April vorlegen will. (afp/eg)