Gartenzwerge und Löwen sorgen für Ärger in England.
Zoff am GartenzaunNachbarschaftsstreit wegen Deko eskaliert

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Symbolbild: Hand schneidet rote Tulpe mit Schere ab.
Ein britisches Ehepaar aus Nelson, Lancashire, hat mit seiner auffälligen Gartengestaltung einen Nachbarschaftsstreit vom Zaun gebrochen. Adina und Sorin Banatean dekorierten ihren Garten mit über 30 Gnomen, goldenen Löwenstatuen, einem künstlichen Brunnen sowie zahlreichen Lichtern. Sie wollten damit das Viertel verschönern, doch das Ergebnis sorgte für Empörung.
Die Situation spitzte sich zu, als die Familie im Mai ohne Genehmigung weitere Bauten wie zwei Terrassenüberdachungen und ein großes Vogelhäuschen hinzufügte. Daraufhin gingen mehrere Beschwerden bei der Stadtverwaltung ein. Das berichtet „FOCUS online“.
Anwohner kritisieren Deko als „unansehnlich und fehl am Platz“
Die Kritiker reichten eine Reihe von Beschwerden ein. Einer nannte die Dekoration gegenüber dem Stadtrat „hinderlich, unansehnlich und fehl am Platz“. Andere bemängelten die übermäßige nächtliche Beleuchtung, die eine Gefahr für die Verkehrssicherheit darstellen könne. Wieder andere führten Probleme wie Rattenbefall und Vogelkot auf das neue Vogelhäuschen zurück.
Behörde entscheidet: Die Zwerge dürfen bleiben
Nach Aufforderung des Rates beantragte das Ehepaar Banatean rückwirkend eine Baugenehmigung für die Installationen. Der zuständige Planungsbeamte John Halton stufte die Elemente als für eine Gartengestaltung angemessen ein, und auch die Straßenverkehrsbehörde erhob keine Einwände. Sorin Banatean kommentierte: „Es ist unser Eigentum, und was wir getan haben, geschah innerhalb unseres Gartens.“
Der Stadtrat folgte der Argumentation der Kritiker nicht, zumal es laut „Daily Mail“ nur zwei bis drei Beschwerdeführer gab. Die Familie zeigte sich erleichtert, ihre Dekorationen behalten zu dürfen, und betonte, dass viele Kinder die Gartenzwerge lieben würden. „Wir lieben die Dekorationen, sie machen uns glücklich“, so der Hausbesitzer.
Ob der Streit mit der Genehmigung beigelegt ist, muss sich noch zeigen. In einem anderen Fall in Deutschland, bei dem es um das Anlocken von Tieren ging, entschied das Amtsgericht Hannover im Jahr 2023 zugunsten der Nachbarn und sprach einen Unterlassungsanspruch aus. (red)
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