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Urteil in ThüringenKein Referendariat für Verfassungsfeinde

Das Gebäude mit dem Sitzungssaal des Thüringer Verfassungsgerichtshofs.

Das Gebäude mit dem Sitzungssaal des Thüringer Verfassungsgerichtshofs.

Aktualisiert

Der Thüringer Verfassungsgerichtshof in Weimar hat ein Gesetz bestätigt, das Extremisten den Zugang zum juristischen Vorbereitungsdienst verwehren kann. Die AfD-Fraktion hatte gegen die Regelung geklagt, ist mit ihrem Antrag jedoch gescheitert.

Die Klage der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag richtete sich gegen eine Klausel im Juristenausbildungsgesetz. Diese Regelung, die am 1. Januar 2025 in Kraft trat, soll verhindern, dass Personen mit verfassungsfeindlichen Bestrebungen in den Staatsdienst gelangen.

Konkret können Bewerberinnen und Bewerber abgelehnt werden, wenn sie „gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes tätig sind“. Da das Referendariat Voraussetzung für viele juristische Berufe ist, versperrt die Klausel nicht nur den Weg in den Staatsdienst, sondern auch zu einer Karriere als Anwalt oder Notar. Das berichtet DER SPIEGEL.

Gericht: Eingriff in Berufsfreiheit gerechtfertigt

Das Gericht in Weimar urteilte, dass die Regelung zwar einen Eingriff in die Berufsfreiheit darstellt, dieser sei jedoch gerechtfertigt. Er diene der „Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Rechtspflege“, welche auf dem Vertrauen der Gesellschaft in die Justiz als Ganzes basiere.

Die Richter stellten jedoch klar, dass der Eingriff nur verhältnismäßig ist, wenn die Handlungen gegen die demokratische Grundordnung „von einigem Gewicht sind“. Die bloße Mitgliedschaft in einer Partei reiche in der Regel nicht aus, um einem Bewerber den Zugang zum juristischen Vorbereitungsdienst zu verwehren.

Andere Bundesländer haben teils abweichende Vorschriften. In Sachsen beispielsweise kann die Aufnahme nur verweigert werden, wenn jemand „die freiheitliche demokratische Grundordnung in strafbarer Weise bekämpft“. Auf dieser Grundlage hatte der Sächsische Verfassungsgerichtshof 2022 zugunsten eines Bewerbers entschieden, der in Thüringen und Bayern wegen Aktivitäten für eine rechtsextreme Kleinstpartei abgelehnt worden war. (red)

Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.