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Inszenierter Bootsunfall mit Fake-TodBetrug in Kiel: Urteil für Ehepaar überrascht

Kiel_Prozess

Der Verteidiger Haydar Güler (von links), die Angeklagte, ihr angeklagter Mann und Verteidiger Thomas Görtzen sitzen im Gerichtssaal in Kiel. Im Prozess um den vorgetäuschten Tod des Mannes in der Ostsee bekamen die Eheleute nun Bewährungsstrafen. Das Foto wurde am 10. Februar 2021 aufgenommen.

von Julia Bauer (jba)

Kiel – Sie wollten an das schnelle Geld kommen und sich ein Leben im Luxus ermöglichen – doch daraus wurde nichts. Ihr falsches Spiel flog auf. Im Prozess um einen versuchten Versicherungsbetrug in Millionenhöhe durch einen inszenierten Bootsunfall auf der Ostsee hat das Landgericht in Kiel ein Ehepaar zu Bewährungsstrafen verurteilt.

  • Kiel: Ehepaar inszenierte Bootsunfall
  • Frau täuschte Tod ihres Mannes nur vor
  • Ehepaar wollte Versicherung um Millionen betrügen

Wie ein Gerichtssprecher am Mittwoch (10. Februar) mitteilte, sahen die Richter lediglich in einem Fall eine versuchte Betrugshandlung tatsächlich als gegeben an.

Kiel: Ehepaar inszenierte Bootsunfall

Angeklagt waren insgesamt 14 Fälle. Den 53-jährigen Angeklagten verurteilte das Gericht demnach zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten, seine gleichaltrige Ehefrau zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr.

Sie hatten den Tod des Mannes bei einem inszenierten Unfall mit einem Segelboot vorgetäuscht, um die Auszahlung von Lebens- und Unfallversicherungen über rund vier Millionen Euro zu erreichen.

Kiel: Versuchter Betrug nur in einem Fall gegeben

Während des Prozesses gelangten die Richter zu der Einschätzung, dass aufgrund der genauen rechtlichen Ausgestaltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Versicherungen aber lediglich in einem Fall von einem versuchten Betrug auszugehen war.

Dieser betraf laut Gericht eine Unfallversicherung, für deren Abwicklung die Ehefrau bereits Nachfragen beantwortet hatte.

Fake-Tod in Kiel: Sterbeurkunde lag noch nicht vor

In den anderen Fällen handelte es sich aus juristischer Sicht dagegen erst um Vorbereitungshandlungen zu einem Versuch. In diesen Fällen erfolgte deshalb ein Freispruch.

Grund war unter anderem, dass vor der Auszahlung der Lebensversicherungen die Vorlage einer Sterbeurkunde vorgesehen war, was noch nicht der Fall war. Aus Sicht der Angeklagten hatten die Betrugsversuche somit noch nicht begonnen, worauf es rechtlich jedoch ankommt.

Nach vorgetäuschtem Tod: Auch Mutter des „Toten” war eingeweiht

Laut Anklage hatte der Mann 14 Lebens- und Unfallversicherungen auf seine Ehefrau und seine Mutter abgeschlossen, bevor er im vergangenen Jahr mit Hilfe seiner Frau den angeblich tödlichen Bootsunfall auf der Ostsee inszenierte.

Auch seine Mutter war eingeweiht. Für die Behörden sollte es so aussehen, als sei das Boot gekentert und der Mann dann spurlos im Meer verschwunden.

Betrug in Kiel: Polizei fand Versteck des Angeklagten

Als seine Frau ihn nach dem angeblichen Ausflug absprachegemäß als vermisst meldete, fanden Einsatzkräfte das Boot. Aufgrund der Spurenlage an Bord gingen Ermittler aber schnell von einem Täuschungsmanöver aus.

Als die Frau ihren Mann im April 2020 für tot erklären lassen wollte, startete die Polizei zusätzliche Ermittlungen. Im Mai 2020 fasste sie den angeblich Vermissten in einem Versteck auf dem Dachboden des Hauses seiner Mutter.

Auch die 87-Jährige wurde wegen ihrer mutmaßlichen Beteiligung an dem Betrugsversuch angeklagt. Das Landgericht trennte das Verfahren gegen sie allerdings aus gesundheitlichen Gründen ab. Verhandelt wurde daher nur gegen ihren Sohn und dessen Ehefrau. (dpa/jba)