Tödliche MesserattackeBonner Behörde bestätigt mehr als 20 Verfahren gegen 33-Jährigen

Am Bahnhof in Brokstedt Schleswig-Holstein wurden Blumen, Kerzen und verschiedene Bilder niedergelegt.

Am Bahnhof in Brokstedt Schleswig-Holstein wurden am 28. Januar 2023 Blumen, Kerzen und verschiedene Bilder niedergelegt.

Bei der Messerattacke in einer Regionalbahn von Kiel nach Hamburg wurden zwei Menschen (17, 19) getötet. Jetzt hat sich die Bonner Staatsanwaltschaft zu dem Fall geäußert.

Die kriminelle Vorgeschichte des mutmaßlichen Täters von Brokstedt war offenbar noch umfangreicher als bisher gedacht.

Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Bonn bestätigte am Dienstag (31. Januar 2023), dass gegen den Mann in Nordrhein-Westfalen mehr als 20 Ermittlungsverfahren eingeleitet worden seien.

Tatverdächtiger von Brokstedt: umfangreiche kriminelle Vorgeschichte

Die meisten davon hätten allerdings eher kleinere Delikte betroffen und seien eingestellt worden. Schwere Tatvorwürfe waren demnach zum einen eine gefährliche Körperverletzung – hier sollte er einen Mann mit einer Kette geschlagen haben – und ein Verdacht auf Vergewaltigung. Aber auch diese beiden Verfahren seien eingestellt worden.

Rechtskräftig verurteilt wurde der Mann in NRW demnach in drei Fällen. Der „Spiegel“ hatte berichtet.

Der 33-Jährige soll am Mittwoch (25. Januar 2023) vergangener Woche in der Regionalbahn von Kiel nach Hamburg mit einem Messer auf Fahrgäste eingestochen haben.

Eine 17-Jährige und ein 19-Jähriger starben, fünf Menschen wurden verletzt. Der Angreifer war schließlich von anderen Fahrgästen überwältigt und von der Polizei auf dem Bahnhof von Brokstedt festgenommen worden.

Messerangriff in Regionalbahn: zwei Tote, fünf Verletzte

Bereits bekannt gewesen war, dass der Heiligabend 2014 nach Deutschland gekommene staatenlose Palästinenser von Januar 2015 bis Ende 2020 in NRW gemeldet gewesen war und in dieser Zeit mehrfach durch Straftaten auffällig geworden war.

Laut Sicherheitskreisen ging es unter anderem um Verfahren wegen Bedrohung, Körperverletzung, Sachbeschädigung, Ladendiebstahls und sexueller Belästigung. (dpa)