„Baby-Glück im Eimer“Christian Lindner und Franca Lehfeldt verklagen Satire-Magazin

Franca Lehfeldt und Ex-Bundesfinanzminister Christian Lindner posieren vor der Kamera.

Ex-Bundesfinanzminister Christian Lindner und seine Ehefrau Franca Lehfeldt (hier am 26. Juni 2026 zu Beginn der Veranstaltung „Women on Top“) klagen gegen die Titanic. 

Seit April sind Christian Lindner und seine Frau Franca Lehfeldt Eltern. Schon in der Januarausgabe war ihr Baby Thema des Covers der Titanic. Dagegen geht der Ex-Minister jetzt gerichtlich vor.

Ein Baby ist unterwegs, da freut man sich über nette Glückwünsche. Ex-Finanzminister Lindner und seine Frau Franca Lehfeldt landeten stattdessen auf dem Cover des Satire-Magazins Titanic. 

Rund ein halbes Jahr nach der Cover-Geschichte zum „Baby-Glück“ im Hause Lindner geht das Ehepaar gerichtlich dagegen vor.

Christian Lindner und Franca Lehfeldt hätten am Landgericht Hamburg Klage auf Unterlassung gegen das Magazin eingereicht, sagte ihr Anwalt Christian Schertz der Deutschen Presse-Agentur. Auch ein Anwalt der „Titanic“ bestätigte die Klage. Zuvor hatte der Sender RTL darüber berichtet.

„Baby-Glück im Eimer“: Cover weiterhin auf Titanic-Website

Das Cover der Januar-Ausgabe des Satiremagazins zeigt den früheren FDP-Chef und seine Frau neben einer nach einem Ultraschallbild aussehenden Grafik, in die ein fallendes Liniendiagramm integriert wurde. Die Schlagzeile dazu lautete: „Baby-Glück im Eimer. Es wird ein Low Performer! Lindner stellt Eilantrag zur Abschaffung von § 218“.

Damit spielt das Cover – das nach wie vor auf der Website des Magazins zu sehen ist – unter anderem auf die Debatte über Schwangerschaftsabbrüche an.

Lindner und Lehfeldt hatten im April die Geburt ihres Kindes bekanntgegeben. Schon im März hatten sie die Klage angekündigt. Eine Bestätigung des Hamburger Gerichts für den Eingang der Klage war auf Nachfrage zunächst nicht zu erhalten.

Schertz hatte Ende März gesagt, die Abbildung eines Fötus mit dem Zusatz „Lindner stellt Eilantrag zur Abschaffung von § 218“ sei vor dem Hintergrund, dass seine Mandanten zum damaligen Zeitpunkt ein Kind erwarteten, von der Kunstfreiheit „offensichtlich in keiner Weise mehr gedeckt“.

Titanic zeigte sich bereits bei Klage-Ankündigung unbeeindruckt

Der Anwalt der Titanic, Jan Fortmeyer, sagte am Samstag der dpa: „Nach langjähriger und gefestigter Rechtsprechung untersteht Satire als Kunstgattung der grundrechtlich gewährleisteten Kunstfreiheit gem. Art. 5 Abs. III des Grundgesetzes, die im Unterschied zur Meinungsfreiheit grundsätzlich schrankenfrei gewährleistet ist.“

Schon bei der Klage-Ankündigung Lindners im März hatte sich die Titanic unbeeindruckt gezeigt: „Dass Herr Lindner als werdender Vater überhaupt noch Zeit findet, Quatschmagazine zu lesen oder täglichen Kontakt mit seinem Anwalt zu halten, verwundert die gesamte Redaktion“, hieß es damals. (dpa)