Aus purer Lust am Töten soll eine 26-jährige Frau ihr Sex-Date erstochen haben. Jetzt sprach das Landgericht Ulm ein Urteil.
Sex-Date erstochenZweifache Mutter wollte als Serienmörderin berühmt werden

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Eine Justizwachtmeisterin führt die Angeklagte im Landgericht zur Verteidigerin Christina Seng-Roth (r). Die Frau soll 2024 in Göppingen einen Mann stranguliert und mit einem Messer getötet haben.
Sie wollte als Serienmörderin in die Geschichte eingehen. Jetzt geht sie in den Knast! Das Landgericht Ulm sprach eine 26 Jahre alte Frau des Mordes schuldig. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sie im Oktober 2024 einen 46-Jährigen in dessen Wohnung mit 27 Messerstichen tötete.
Sie soll den Mann bei einem Sex-Date erstochen haben – aus purer Lust am Töten. Eigentlich wollte sie das nackt an einen Stuhl gefesselte Opfer laut Strafkammer mit einem Bondage-Seil erdrosseln. Doch dafür habe sie nicht genug Kraft gehabt.
Der Frau sei es nicht nur um den „Kick“ beim Töten gegangen. Sie habe vorgehabt, als Serien-Männermörderin in die Geschichte einzugehen, sagte der Richter. Weil sie das Handy ihres Opfers mit einem gemeinsamen Chatverlauf aber nicht gut genug verschwinden lassen und nur in ein Gebüsch geworfen habe, sei sie schon nach der ersten Tat überführt worden.
Opfer lernte seine Mörderin über Fetisch-Plattform kennen
Laut Staatsanwaltschaft lernten sich die beiden über eine Fetisch-Plattform kennen. Die Angeklagte mit deutscher und spanischer Staatsangehörigkeit verabredete sich demnach mit dem zufällig ausgewählten 46 Jahre alten Mann aus Göppingen für Sexspiele bei ihm.
Sie fesselte den Mann nackt an Beinen, Armen und Oberkörper an einen Stuhl und setzte ihm eine Schlafmaske auf. Für den Mord habe die Angeklagte sich Kopfhörer aufgesetzt, um durch die Musik möglichst nichts zu hören, so das Gericht. Es sei ein sehr außergewöhnlicher Fall.
Seinen späteren Todeskampf filmte die sie dagegen laut Gericht und zeigte die Aufnahme einer Freundin. In einer Vernehmung hatte die Frau angegeben, aus Hass auf Männer getötet zu haben. Das Gericht nahm ihr dieses Motiv allerdings nicht ab, weil es aus Sicht der Kammer zu konstruiert wirkte.
Laut Gericht liegt bei der Angeklagten eine Persönlichkeitsstörung vor. Sie habe eine innere Leere und ihr bisheriges Leben als bedeutungslos empfunden, so der Vorsitzende Richter.
Als Serienmörderin habe sich die zweifache Mutter Anerkennung und Ruhm versprochen. Sie habe einen unbedingten Tötungswillen entwickelt. Doch nach der Tat sei sie ernüchtert gewesen. „Sie dachte, es würde mehr Spaß machen“, sagte der Richter.
Das Gericht stellte die besondere Schwere der Schuld fest. Eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren ist damit praktisch ausgeschlossen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (dpa)