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Schimmel-Hölle in LondonStudentin erlebt Albtraum in ihrer Wohnung

Waschraum mit Waschmaschinen, Trockner und Lüftungsanlage (Symbolbild)

Waschraum mit gestapelten Haushaltsgeräten und einer Belüftungsanlage an der Decke (Symbolbild).

Schimmel-Horror: Vermieter ignoriert Studentin in Not.

Für die Studentin Elizabeth wurde der Umzug von Kalifornien nach London für ihr Studium am King’s College zu einem wahren Albtraum. Statt Vorfreude auf die neue Stadt fand sie sich bald in einer Wohnung wieder, in der sich großflächig Schimmel ausbreitete. Die Situation war so schlimm, dass sie ihr Schlafzimmer als „wie in einem Zelt“ beschrieb und sowohl ihre eigene Gesundheit als auch die ihrer Katze stark beeinträchtigt wurde.

Mehrfach versuchte Elizabeth, ihren Vermieter auf den Missstand aufmerksam zu machen, schickte Fotos und verfasste lange Nachrichten. Obwohl der Vermieter Maßnahmen versprach, geschah kaum etwas – außer einer oberflächlichen Schicht schwarzer Isolierfarbe. Eine versprochene Entfeuchteranlage wurde nie geliefert, was die Studentin zunehmend verzweifeln ließ. Das berichtet „FOCUS online“.

Kampf gegen den Schimmel eskaliert

In ihrer Not begann Elizabeth, die Wohnung alle zwei Wochen mit aggressiven Chemikalien zu reinigen, um zu beweisen, dass sie nicht für den Schimmel verantwortlich war. Doch der Befall verschlimmerte sich stetig, zerstörte ihre Möbel und führte zu gesundheitlichen Problemen wie Konzentrationsstörungen. „Jedes Mal, wenn ich dachte, ich hätte es unter Kontrolle, fand ich neuen Schimmel“, schilderte sie ihre ausweglose Lage.

Neues Gesetz soll Mieter schützen

In England gibt es seit Oktober das „Awaab’s Law“, das nach einem Kind benannt ist, das 2020 an den Folgen von Schimmel starb, und Vermieter zu schnellem Handeln zwingen soll. Elizabeth äußerte sich jedoch skeptisch und meinte: „Solange wir die Wohnungsnot nicht beheben und bezahlbare Optionen schaffen, werden diese Probleme für Mieter bestehen bleiben.“ Resigniert zog sie schließlich aus ihrer Wohnung aus.

Auch in Deutschland stellt Schimmelbefall einen Mangel dar, für den der Vermieter haften muss, wenn bauliche Mängel die Ursache sind. Mietern wird geraten, den Befall zu dokumentieren und zu melden, woraufhin eine Mietminderung möglich ist. Allerdings sind sie auch verpflichtet, durch ausreichendes Lüften und Heizen Schimmelbildung vorzubeugen. (red)

Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.