Heftige MaßnahmenRussland weist Deutschen aus – wegen LGBTQI+-Propaganda

Teilnehmer des Ostermarsches laufen am Zaun des Bundeswehr-Fliegerhorsts mit bunten Flaggen vorbei.

Rauswurf wegen Sexualität – Russland weist Deutschen aus wegen angeblicher LGBT-Propaganda. 

Abgeschoben wegen einer homosexuellen Beziehung? Das ist nun einem Deutschen wegen angeblicher LGBTQI+-Propaganda in Russland passiert. 

Russlands Gesetz zur LGBT-Propaganda ist nicht nur weltweit umstritten, sondern im vergangenen Herbst sogar verschärft worden. Einem Deutschen wurde dieses nun zum Verhängnis. Nachdem er online versucht hatte, eine Beziehung zu einem Mann aufzubauen, zieht Russland harte Konsequenzen.

Zu seiner Ausweisung aus Russland muss er zusätzlich eine Geldstrafe von 150.000 Rubel (knapp 1700) Euro zahlen. Laut der russisch staatlichen Nachrichtenagentur Ria Nowosti sei seine Abschiebung bereits im Gange – v0n der Halbinsel Kamtschatka im Fernen Osten Russlands sei er nach Moskau gebracht worden. Von dort soll er am Nachmittag über die Türkei nach Deutschland fliegen.

Russland: Das rigorose Gesetz zur „LGBT-Propaganda“

Das Gerichtsurteil war bereits Anfang April ergangen und wurde nun vollstreckt. Medienberichten zufolge hatte der Mann versucht, sich im Internet mit einem Russen für den Aufbau einer sexuellen Beziehung bekannt zu machen.

Alles zum Thema Russland

Russland hat erst im vergangenen Herbst sein ohnehin rigoroses Gesetz über „LGBT-Propaganda“ verschärft. LGBT ist die englische Abkürzung für lesbisch, schwul, bisexuell und Transgender. Bis dahin machte sich derjenige strafbar, wer Homosexualität und Transgeschlechtlichkeit angeblich vor Minderjährigen „bewarb“. Schon das wurde international heftig kritisiert.

Seither drohen für jegliche positive Darstellung dieser Themen hohe Geldstrafen. Das Gesetz zielt auf Medien-, Literatur- und Filminhalte, Werbung und persönliche Beiträge in sozialen Netzwerken. Die vagen Formulierungen lassen aber eine große Bandbreite an Interpretationen für mögliche Verurteilungen auch im privaten Bereich zu. (dpa)