Abo

Rentner spuckt Blatt ausHeftige Strafe sorgt für Empörung

Deutsche amtliche Dokumente: Bußgeldbescheid, Führerschein und Personalausweis

Symbolisches Bild eines Bußgeldbescheids, Führerscheins und Personalausweises für Verkehrsverstöße.

Ein Blatt im Mund kommt einen Senior teuer zu stehen.

Ein Ereignis in Skegness, gelegen an Englands Ostküste, erregt große Aufmerksamkeit. Gegen den 86-jährigen Roy Marsh wurde eine finanzielle Sanktion verhängt, weil eine heftige Windböe ein Laubblatt in seinen Mund beförderte, welches er daraufhin ausstieß. Der Senior wurde von zwei städtischen Aufsehern angesprochen, als er sich gerade erheben wollte, die ihm unterstellten, er habe „auf den Boden gespuckt“.

Das Geschehnis, welches laut einem Bericht der britischen „Daily Mail“ bereits zu Jahresbeginn stattfand, zog eine ursprüngliche Buße von circa 285 Euro nach sich. Infolge eines Einspruchsverfahrens verringerte sich diese Summe auf 171 Euro. Der ältere Herr bezahlte den Betrag, bezeichnete die Aktion jedoch als „unnötig und völlig unverhältnismäßig“. Auch seine Gattin Anne stellt unmissverständlich fest: „Roy hat nicht gespuckt“. Das berichtet „FOCUS online“.

Jane Marsh Fitzpatrick, die Tochter des Seniors, publizierte den Sachverhalt auf Facebook und beschuldigte die Aufseher, Senioren „unangemessen zu schikanieren und zu terrorisieren“. Inzwischen gibt ihr 86 Jahre alter Vater selbst zu, er habe „Angst, aus dem Haus zu gehen“.

Mittlerweile häufen sich die Klagen über die als „brutal“ wahrgenommenen Praktiken der Aufsichtsbeamten. Auch der Kommunalpolitiker Adrian Findley ist der Ansicht: „Die Vollstreckungsbeamten gehen zu weit“. Es sei nicht zumutbar, von betagten Personen zu verlangen, vom Wind verwehtem Abfall nachzurennen. Bei eindeutigen Versehen sollte es ausreichen, wenn die betreffende Person das Objekt wieder aufnimmt, äußerte er im Gespräch mit der BBC. Der verantwortliche East Lindsey District Council rechtfertigte jedoch die Handlungsweise und führte an, die Beamten würden „nur Personen ansprechen, die bei der Begehung von Umweltstraftaten beobachtet wurden“.

In der Bundesrepublik Deutschland kann das öffentliche Ausspucken laut dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) eine Geldbuße nach sich ziehen, sofern dadurch Areale im öffentlichen Raum verschmutzt werden oder es als achtlose Abfallentsorgung (Littering) eingestuft wird. Viele Kommunen haben passende Vorschriften in ihren städtischen Bußgeldkatalogen festgeschrieben, die für das Ausspucken auf Bürgersteigen oder in öffentlichen Anlagen Verwarnungen oder Geldstrafen, zum Beispiel in einer Höhe von 20 bis 60 Euro, vorsehen. (red)

Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.