Hakenkreuze & Hitlergruß: Justiz will durchgreifen!
Nazi-Eklat an SchulenThüringen schlägt jetzt Alarm

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„Öffentlichkeit ausgeschlossen“ – Thüringen schließt Gesetzeslücke an Schulen (Symbolbild).
Schmierereien mit Hakenkreuzen an Wänden, der Hitlergruß auf Schulhöfen – in Thüringen herrscht wegen eines massiven Anstiegs solcher Vorkommnisse an den Schulen helle Aufregung. Die Lage wird als „alarmierend“ eingestuft. Die Daten sind ein echter Schock und belegen eine wahre „Explosion der Fallzahlen“. Registrierte man im Jahr 2021 noch 49 dieser Vorkommnisse, so kletterte die Zahl 2024 auf 122 und für das Jahr 2025 schon auf 173. Das ist weit mehr als eine Verdreifachung! Ebenso sollen die Vorkommnisse von Volksverhetzung im schulischen Umfeld „sprunghaft angestiegen“ sein.
Bislang waren die Behörden oft machtlos. Der Grund dafür: eine Lücke im Gesetz! Das Vorzeigen solcher Zeichen steht nur im öffentlichen Bereich unter Strafe, wozu Schulen aus juristischer Sicht meist nicht gehören. „Wenn Lehrerinnen und Lehrer erleben, wie in ihren Klassen der Hitlergruß gezeigt oder verbotene Parolen gerufen werden, dann erwarten sie zu Recht, dass der Rechtsstaat sie unterstützt“, äußerte Justizministerin Beate Meißner (CDU). Aus diesem Grund möchte der Freistaat nun mit einer Initiative im Bundesrat genau diese Lücke füllen. Das berichtet „DER SPIEGEL“.
Das Vorhaben hat ein klares Ziel: Verfassungsfeindliche Symbole sollen auch in nicht öffentlichen Zonen wie etwa Schulen unter Strafe gestellt werden. „Wir dürfen nicht zulassen, dass eine technische Lücke im Strafgesetzbuch dazu führt, dass verfassungsfeindliche Provokationen folgenlos bleiben“, erklärte Meißner. Bisher mussten Staatsanwälte derartige Verfahren häufig einstellen. Schulleitungen und das Lehrpersonal beschweren sich, dass die derzeitigen juristischen Möglichkeiten schlicht nicht genügen, um entschieden dagegen vorzugehen.
Mit Besorgnis stellt das Ministerium fest, dass verfassungsfeindliche Zeichen „zunehmend im geschlossenen Klassenverband genutzt werden, um Mitschüler einzuschüchtern oder Ideologien zu normalisieren“. Weil hier die rechtliche Definition von „Öffentlichkeit“ nicht erfüllt ist, konnten die Justizbehörden bislang nichts unternehmen. „Das ändern wir jetzt“, lautet die klare Ansage aus dem Ministerium.
Ein wichtiger Punkt dabei: Es ist nicht das Ziel, kleine Kinder juristisch zu belangen. Meißner stellte klar, dass sich der Antrag nicht gegen Kinder richtet, die jünger als 14 Jahre sind. Sie gelten als strafunmündig, weshalb die Reaktion hier eine rein pädagogische Angelegenheit für die Schulen und das Elternhaus bleibt. Im Fokus stehen stattdessen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr. „Wer in diesem Alter bewusst verbotene Symbole einsetzt, muss erfahren, dass dies Konsequenzen hat“, so die Argumentation der Ministerin.
Allerdings steht auch bei ihnen nicht allein die Bestrafung im Fokus. „Das Jugendstrafrecht folgt dem Erziehungsgedanken“, erläuterte Meißner. Es gehe darum, frühzeitig gegenzusteuern, ehe sich radikale Ansichten festsetzen. Denkbare Maßnahmen sind etwa Auflagen, das Leisten sozialer Arbeitsstunden oder die Teilnahme an Präventionskursen. Die Initiative soll den Frieden an den Schulen sichern und der Justiz die erforderlichen Instrumente für eine verteidigungsbereite Demokratie zur Verfügung stellen. Schließlich seien Schulen „Orte der demokratischen Bildung“ und „keine rechtsfreien Räume für extremistische Symbolik“. (red)
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