Der Japankäfer breitet sich schon länger in Deutschland aus. Nun hat die erste deutsche Großstadt Regeln zur Eindämmung des Schädlings erlassen, die Einschränkungen für die Bevölkerung mit sich bringen.
Japankäfer-AlarmErste deutsche Großstadt verhängt Verbote

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Wer einen Japankäfer entdeckt, soll ihn fotografieren und das Foto unter Angabe des Fundortes an die Behörden schicken.
Der Japankäfer (Popillia japonica) breitet sich immer mehr in Deutschland aus.
Mit Freiburg hat nun die erste deutsche Großstadt Verbote für die Bevölkerung erlassen, um den Japankäfer zu bekämpfen, wie „t-online“ berichtet.
Demnach teilte das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald mit, dass es in der sogenannten Befallszone nördlich der Innenstadt zu Bewässerungsverboten komme. Rasen und Grünflächen dürfen bis Ende September nicht mehr bewässert werden. Die Beschränkungen treten ab Freitag, 1. August 2025, in Kraft.
Die invasive Art stellt besonders eine Gefahr für die Landwirtschaft dar. Vor dem gefräßigen Schädling sind weder Obstplantagen, noch Weinberge und Gärten sicher. Bis zu 400 verschiedene Pflanzenarten gehören zur bevorzugten Nahrung des Käfers. Dazu kommt: Natürliche Feinde hat der Japankäfer hierzulande nicht.
Japankäfer befällt zahlreiche Pflanzen
Seine Eier legt das Tier gerne in nassen Grasflächen ab. Aus diesen schlüpfen dann Larven, die sich anschließend über Graswurzeln und Grünflächen hermachen. Mit dem Bewässerungsverbot will das Landratsamt also die Ausbreitung in Freiburg und Umgebung eindämmen.
Der Japankäfer ist nur etwa einen Zentimeter groß und damit so groß wie eine Kaffeebohne. Sein Kopf glänzt metallisch grün und er hat braune Flügel. Charakteristisch sind die kleinen weißen Haarbüschel an seinem Hinterteil.
Wer einen Japankäfer in Freiburg und Umgebung entdeckt, soll diesen idealerweise mit einem Glas einfangen und fotografieren. Das Foto soll dann unter Angabe des Fundortes an pflanzengesundheit-kaefer@ltz.bwl.de gesendet werden. Die Behörden erhoffen sich, durch die Mithilfe der Bevolkerung das Ausbreitungsgebiet des Schädlings näher bestimmen zu können.
Zusätzlich zu der Befallszone rund um den Güterbahnhof, an dem mehrere Exemplare des Schädlings entdeckt wurden, wurde auch eine Pufferzone eingerichtet, die weite Teile der Stadt Freiburg sowie einige umliegende Gemeinden umfasst. In dieser Pufferzone gelten weniger strenge Regeln.
Entfernung von Grüngut nur unter Auflagen erlaubt
Um die Ausbreitung einzudämmen, gibt es strenge Regeln für das Herausbringen von Grüngut oder Erde. Damit soll sichergestellt werden, dass keine Larven aus der Befallszone herausgebracht werden. So darf Grüngut das Gebiet nur verlassen, wenn es zuvor auf die Größe von fünf Zentimetern oder weniger kleingehäckselt wurde.
Die oberste Bodenschicht (30 Zentimeter) darf nicht abgetragen und aus der Befallszone heraustransportiert werden. Die Behörden können Ausnahmefälle genehmigen, wenn gewährleistet ist, wenn ein Ausbleiben des Weitertransports von Schädlingen gewährleistet ist. (tsch)