Große Abmahn-KampagneBetroffener Hotelier geht vor Gericht – und erwirkt virtuelles Hausverbot

Die Suchleiste von Google Chrome.

Abmahnung wegen Google Fonts? Das war der Plan hinter einer groß angelegten Kampagne.

Nach einer absurden Abmahn-Kampagne zieht ein Hotelier vor Gericht und erwirkt ein virtuelles Hausverbot.

von Klara Indernach (KI)

In einem skurrilen Fall, der vor Gericht ging, hat ein Hotelier aus Kärnten gegen Eva Z. ein virtuelles Hausverbot erwirkt, welches es ihr verbietet, seine Website aufzurufen.

Der Hotelbesitzer war zuvor Opfer einer größeren Abmahn-Kampagne geworden. Frau Eva Z. hatte damals ein IT-Unternehmen beauftragt, österreichische Webseiten zu identifizieren, die Schriftarten von einem Google-Server einbanden, um diese dann für vermeintliche Datenschutzverletzungen abzumahnen.

Absurde Abmahnungen – skurriles Urteil

Durch ihren Anwalt, Marcus Hohenecker, forderte Frau Z. von den Betreibern der über 30.000 identifizierten Webseiten jeweils 100 Euro Schadenersatz sowie 90 Euro Spesen. Die Klagedrohung begründete Hohenecker damit, dass die IP-Adresse seiner Mandantin beim Abruf der Fonts in die USA übertragen worden sei, was ihr „erhebliches Unwohlsein“ verursacht habe. 

Als Reaktion auf die nicht enden wollenden Abmahnungen zog der Kärntner Hotelier vor Gericht und erreichte ein Urteil, welches Eva Z. untersagt, die Webseite seines Hotels aufzurufen – ein Novum in der österreichischen Rechtslandschaft. Das Wiener Bezirksgericht berief sich dabei auf das im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) verankerte Recht, Dritte von der Nutzung des Eigentums ausschließen zu können, analog angewandt auf den virtuellen Raum.

Die rechtliche Auseinandersetzung erreicht jedoch noch eine weitere Dimension, da Frau Z. und ihr Anwalt Marcus Hohenecker mittlerweile selbst im Fokus der österreichischen Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) stehen. Es wird wegen gewerbsmäßiger Erpressung und schweren gewerbsmäßigen Betrugs gegen sie ermittelt. Ein Disziplinarverfahren gegen Hohenecker ist zudem anhängig.

Auf der anderen Seite setzt Ulrich Salburg, der Anwalt des Hoteliers, nun zur Gegenwehr an und fordert im Namen von 18 Opfern der Abmahnungen Schadenersatz von Eva Z. 

Dieser Text wurde mit Unterstützung Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt und von der Redaktion (Nicola Pohl) bearbeitet und geprüft. Mehr zu unseren Regeln im Umgang mit KI gibt es hier.