Ein Mann soll sterben, obwohl er nicht der Mörder ist.
Gnade in letzter MinuteTodeskandidat (75) entgeht Hinrichtung – aus diesem unfassbaren Grund

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Paragrafen und Buchstabenwürfel mit „Strafrecht“
Ein Fall aus den Vereinigten Staaten, der fassungslos macht: Einem 75-Jährigen wurde die Hinrichtung erspart. Alabamas republikanische Gouverneurin hat seine Strafe abgeändert. Statt der Todeszelle erwartet ihn nun lebenslange Haft, eine vorzeitige Entlassung ist ausgeschlossen. Seit sie 2017 ihr Amt antrat, ist dies erst der zweite Fall, in dem die Regierungschefin einen zum Tode Verurteilten begnadigt hat.
Die Exekution von Charles „Sonny“ Burton (75) war eigentlich für diesen Donnerstag angesetzt. Er sollte durch Stickstoffgas sterben. Der unfassbare Twist in dieser Sache: Er war nicht einmal für die Tat verantwortlich, die ihn das Leben kosten sollte – den fatalen Schuss. Im Jahr 1991 erhielt Burton das Todesurteil für einen Raubüberfall, bei dem ein Kunde getötet wurde. Spätere Ermittlungen zeigten aber: Ein anderer, Derrick DeBruce, feuerte den Schuss ab. Burton hatte den Ort des Geschehens da bereits verlassen. Das berichtet „t-online“.
Tochter des Getöteten setzte sich für ihn ein
In einer offiziellen Erklärung teilte die Gouverneurin mit, sie könne Burton nicht mit gutem Gewissen die härteste Strafe auferlegen. Der Hintergrund ist eine weitere schier unglaubliche Wendung: Selbst das Todesurteil für den wahren Schützen, Derrick DeBruce, wurde in einem Berufungsprozess zu lebenslanger Haft geändert.
Burtons Schicksal erregte in den vergangenen Monaten in der ganzen Nation große Aufmerksamkeit. Viele Unterstützer und auch Juristen sprachen sich vehement gegen seine Exekution aus. In der Vorwoche hatten sich Protestierende vor dem Regierungssitz versammelt. Ihr Ziel: die Gouverneurin zu einer Strafmilderung zu bewegen.
Die emotionalste Fürsprache kam jedoch von einer Person, von der man es kaum erwartet hätte: Tori Battle, die Tochter des Getöteten, forderte in einem Gastbeitrag für eine lokale Zeitung, Burtons Leben zu schonen.
Ungeachtet der Begnadigung stellte die Gouverneurin ihre prinzipielle Position deutlich dar. „Ich bin fest davon überzeugt, dass die Todesstrafe eine gerechte Strafe für die abscheulichsten Straftäter der Gesellschaft ist“, so Ivey. Das würden die 25 Exekutionen belegen, die sie in ihrer Amtszeit als Gouverneurin genehmigt hat. Für die weitere Anwendung der Todesstrafe sei es jedoch entscheidend, dass diese in jedem Einzelfall „fair und verhältnismäßig angewendet werden“. (red)
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