Gegen den Willen der ElternUrteil gefallen: Geräte von zwölfjährigem Archie dürfen abgestellt werden

Ein Arzt bedient ein medizinisches Gerät auf einer Intensivstation.

Ein Gericht in England hat geurteilt, dass bei einem unheilbar kranken Jungen die Geräte abgestellt werden dürfen. Das Symbolbild zeigt einen Arzt auf einer Intensivstation.

Ein englisches Gericht fällt ein folgenschweres Urteil: Die Geräte des 12-jährigen Archies, der sich bei einem schlimmen Unfall schwere Hirnverletzungen zuzog, dürfen abgestellt werden. Doch die Eltern des Jungen wollen genau das unbedingt verhindern.

Es ist eine Geschichte, die zu Tränen rührt. Im Alter von nur 12 Jahren zog sich Archie im April bei einem häuslichen Unfall schwere Hirnverletzungen zu - womöglich als Folge einer Mutprobe aus dem Internet. Seitdem liegt der Junge aus England im Koma und gilt als unheilbar krank.

Dennoch sind Archies Eltern noch nicht bereit aufzugeben. Dass Archies Herz noch schlägt, macht ihnen Hoffnung. Außerdem sei ihr Sohn ein Kämpfer, so die Mutter. Die Ärztinnen und Ärzte des Jungen halten die Lage jedoch für aussichtslos. Daher wollen sie die Geräte abstellen und Archie sterben lassen. Dem widersprechen die Eltern.

Gericht: Medizinische Beweise sind „überzeugend und einhellig“

Am Freitag (15. Juli) hat nun jedoch ein Richter am Londoner Gerichtshof im Sinne der Ärztinnen und Ärzte entschieden. Alle lebenserhaltenden Maßnahmen von Archie dürfen eingestellt werden. Die medizinischen Beweise für die Notwendigkeit dieses Schritts überzeugten den Richter: „Der Schaden an seinem Gehirn hat ihm jede körperliche Autonomie genommen.“

Der Fall erinnert an ähnliche Auseinandersetzungen um unheilbar kranke Kinder in Großbritannien. Der finanziell stark unter Druck stehende britische Gesundheitsdienst neigt dazu, lebenserhaltende Maßnahmen sehr viel früher zu entziehen, als das in Deutschland der Fall wäre.

Zudem werden die Wünsche von Eltern und Angehörigen dabei nicht im selben Maße berücksichtigt. Was im besten Sinne des Patienten ist, entscheiden stattdessen oft Gerichte auf Empfehlung von Medizinern und Medizinerinnen. (dpa)