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Eskalation im GerichtNach Mord-Urteil will Enkel (24) aus dem Fenster springen

Prozess wegen Mord an Großmutter

Copyright: Felix Hörhager/dpa

Der 24 Jahre alte Angeklagte soll seine Großmutter ermordet haben. (Archivbild)

Eklat in München: Ein verurteilter Mörder versucht nach dem Urteil die Flucht aus dem Fenster.

Was für eine unfassbare Szene im Gericht! Direkt nach dem Schuldspruch wegen Mordes wollte ein 24-Jähriger in München aus dem Fenster des Saals springen. Laut einem Bericht der „Bild“-Zeitung, die zuerst darüber informierte, gelang es ihm sogar, ein Fenster im Landgericht München I aufzureißen. Doch sein Vorhaben missglückte: Bereitstehende Polizeikräfte konnten den Mann sofort stoppen und brachten ihn weg.

Kurz davor war das harte Urteil verkündet worden: lebenslange Haftstrafe für den Mord an seiner eigenen Großmutter. Für die Kammer stand fest, dass der junge Mann seine 76-jährige Oma im März 2025 erdrosselt hatte.

Lebenslänglich für heimtückischen Mord an Oma

Der Anklage zufolge plante er, nach der Gräueltat einen Selbstmord zu inszenieren, um an ihr Bankschließfach zu gelangen. Die Seniorin bewahrte dort neben Schmuckstücken auch Bargeld in Höhe von rund 69.000 Euro und 20.000 US-Dollar auf. Mit diesem Vermögen beabsichtigte der Enkel anscheinend, unterzutauchen. Das Gericht stufte die Tat als heimtückisch ein, weil die Großmutter mit keinem Angriff von ihrem Enkel ausgehen konnte.

Zunächst ging die Staatsanwaltschaft, wie die dpa berichtet, auch von Habgier als Motiv aus. Der Hintergrund: Die Großmutter drohte damit, den Kontakt abzubrechen, weshalb der Angeklagte befürchten musste, kein Geld mehr von ihr zu erhalten.

Streit um Bananen und Mangos eskalierte

Der Auslöser für die tödliche Auseinandersetzung erscheint dabei fast schon absurd: Der Enkel hatte sich ohne Erlaubnis Zutritt zur Wohnung seiner Oma verschafft und dort Bananen und Mangos mitgenommen. Daraufhin verlangte die 76-Jährige ihren Wohnungsschlüssel von ihm zurück.

Der 24-jährige Mann selbst räumte die Tötung ein, machte jedoch eine Handlung im Affekt geltend. Seine Großmutter habe ihn ständig erniedrigt und ihn am Tag des Verbrechens „zehn Minuten lang angeschrien, beleidigt“. Sie habe ihm eine heftige Ohrfeige verpasst. „Da ist etwas in mir gekippt“, erklärte er vor Gericht. Er habe „Rot“ gesehen, sei durchgedreht und habe die Seniorin gewürgt.

Angeklagter (24) spricht von „Affekttat“

Als er von ihr losließ, konnte er keinen Puls mehr spüren. Er nannte es „keine geplante Tat, sondern eine Affekttat, die ich mir nie verzeihen werde“.

Im Anschluss unternahm der 24-Jährige den Versuch, das Verbrechen zu vertuschen. Er brachte seiner toten Großmutter Schnittwunden bei und platzierte den leblosen Körper in der Badewanne, um einen Selbstmord zu fingieren. (red)

Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.

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