Ein junger Mann aus Syrien, 21 laufende Verfahren – und er ist nicht in Haft.
21 Anzeigen, trotzdem freiSyrer (21) versetzt Gera in Angst – und läuft frei herum

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Gefängnismauer mit Stacheldraht und Kamera.
Die Liste ist lang: Raub, Angriffe auf den Körper, Nötigung. In Gera, Thüringen, geht die Furcht um – ausgelöst durch einen jungen Mann. Mayas Al M., ein 21 Jahre alter Syrer, ist den Behörden seit Langem ein Begriff. Dennoch ist er trotz einer beeindruckenden Reihe schwerwiegender Anschuldigungen nicht hinter Gittern.
Seit dem Jahr 2022 bearbeitet die Anklagebehörde in Gera eine Vielzahl von Fällen, die sich gegen diesen Mann richten. Jürgen Boße, Oberstaatsanwalt, machte am Dienstag deutlich: „Seit 2022 waren oder sind bei uns 21 Ermittlungsverfahren gegen den Mann anhängig“. Die Anschuldigungen sind gravierend. Sie umfassen verschiedene Delikte gegen die körperliche Unversehrtheit und das Eigentum, aber auch Zuwiderhandlungen gegen das Drogenrecht. Das berichtet „FOCUS online“.
Seine kriminelle Laufbahn: Die Vorwurfsliste
Die Ermittlungsakte von Mayas Al M. offenbart das ganze Spektrum. Den Dokumenten zufolge kam er am 2. Januar 2005 in Daraa, Syrien, zur Welt. Alles begann im Jahr 2022 mit dem Vorwurf des „unerlaubten Aufenthalts“. Zu diesem Zeitpunkt fehlte ihm eine gültige Erlaubnis, um sich in Deutschland aufzuhalten.
Seither wuchs das Register der Anschuldigungen stetig. Die Akte verzeichnet unter anderem eine Körperverletzung an einer Tram-Haltestelle am 16. Juni 2024, gefolgt von einer Nötigung an der gleichen Stelle nur einen Tag darauf. Die Liste geht weiter: Schwarzfahren am 6. Juni 2025, eine gemeinschaftlich begangene Körperverletzung am 14. April 2025 und ein tätlicher Angriff, mutmaßlich mit einem Glassplitter, am 17. April 2025. Es wird ihm auch vorgeworfen, am 1. Juni 2025 wiederholt mit einem Glassplitter sowie einer kaputten Flasche gedroht zu haben. Für den 13. September 2025 ist vermerkt, dass er eine gefüllte Wasserflasche durch ein Autofenster geschleudert und damit jemanden am Kopf verletzt haben soll.
Verhandlung unterbrochen – und der Angeklagte bleibt frei
Eine besondere Härte wird dem Syrer bei einem Raubüberfall am 2. März 2025 unterstellt. Laut den Ermittlungsbehörden habe er einem Mann aus Libyen wiederholt Faustschläge ins Gesicht versetzt, um an sein Portemonnaie zu gelangen. In der Börse befanden sich neben Ausweispapieren und einer Bankkarte auch 100 Euro in bar. Der Angegriffene trug Schürfwunden, eine geschwollene Nase und massive Schmerzen davon.
Wegen dieser und anderer Delikte reichte die Anklagebehörde in Gera am 9. Oktober 2025 Klage ein. Der Prozessbeginn vor dem Amtsgericht Gera war am 18. Februar 2026, doch die Verhandlung wurde gestoppt. Richter Siegfried Christ begründete dies so: „Das Verfahren wurde allerdings ausgesetzt, da noch Zeugen benötigt wurden und noch neue Anklagen zu erwarten waren“. Mitten im laufenden Verfahren kamen also weitere Anschuldigungen ans Licht.
Diese neuen Vorwürfe bündelte die Anklagebehörde am 26. März 2026 in einer zweiten Klageschrift. In dem kommenden Prozess sollen nun beide Anklagen zusammen behandelt werden. Richter Christ dazu: „Ein neuer Termin steht noch nicht fest“. Was sich viele Menschen in Gera fragen: Wieso läuft dieser Mehrfachtäter noch frei herum?
Hierzu lieferte die verantwortliche Staatsanwaltschaft in Gera eine grundsätzliche Auskunft. Laut Oberstaatsanwalt Jürgen Boße sind für die Anordnung von Untersuchungshaft verschiedene Voraussetzungen nötig. Dazu zählen ein starker Tatverdacht sowie die Gefahr, dass der Beschuldigte flieht oder Beweise vernichtet. Boße weiter: „Ob in den vorliegenden Fällen die Beweislage in diesem Sinne ‚dringend‘ ist, vermag ich nicht einzuschätzen“. Eine Anfrage an den Anwalt des beschuldigten Syrers für einen Kommentar blieb erfolglos. (red)
Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.

