Eine Frau suchte einen Friseur auf, um sich die Haare chemisch glätten zu lassen. Das Ergebnis war ein Desaster - die Frau zog nun vor Gericht.
Friseur-FiaskoHaare nach Glättung verfilzt – Frau klagt vor Gericht wegen „Struwwelpeter“-Frisur

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Struwwelpeter-Haare statt Traummähne? Ein Friseurbesuch ging für eine Kundin ziemlich schief.
Eine Frau aus Rheinland-Pfalz wurde Opfer einer missglückten Haarbehandlung. Der nun vom Landgericht Koblenz als „Fall des Monats April“ titulierte Vorfall beschäftigt die Justiz, nachdem eine Kundin mit dem Wunsch nach glatten Haaren einen Friseursalon mit einer zerzausten „Struwwelpeter-Mähne“ verließ.
Die Kundin, die eine sogenannte Anti-Dauerwelle begehrte – eine Behandlung, die derzeit durch US-Stars wie Taylor Swift und Jennifer Aniston beliebt ist – erlebte eine unangenehme Überraschung.
„Stark entstellend“: Friseurbesuch wird zum Desaster
„Ein für ihr Haar ungeeignetes Produkt für die chemische Haarglättung“ wurde verwendet, erklärte das Gericht den Vorfall. Das Ergebnis war katastrophal: Die Haare der Frau wurden unkämmbar, beschädigt, verfilzt und begannen später auszufallen.
Die Auswirkungen waren so schwerwiegend, dass die Kundin gezwungen war, ihr Haar um mehr als zehn Zentimeter zu kürzen und für fast ein Jahr nur noch mit Mütze oder Kappe das Haus zu verlassen. In einer Pressemitteilung des Gerichts wird beschrieben, dass das Haarbild „stark entstellend“ gewesen sei.
Als Reaktion darauf forderte die betroffene Kundin nahezu 5000 Euro als Ersatz für die angeblichen immensen Haarpflege-Kosten und zusätzlich ein Schmerzensgeld von mindestens 5000 Euro. Das Gericht anerkannte eine „erhebliche seelische Beeinträchtigung“ der Klägerin und bewertete den Haarverlust als Körperverletzung, setzte das Schmerzensgeld jedoch auf 2500 Euro fest.
Die betroffene Friseurin hat die Möglichkeit, gegen das noch nicht rechtskräftige Urteil Einspruch einzulegen. In der Zwischenzeit hat sich die Haarlänge der Klägerin wieder normalisiert; ihre Haare sind erneut schulterlang geworden.
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