Im vielbeachteten Prozess um den Tod der Studentin Hanna aus Aschau hat das Landgericht Traunstein ein Urteil gefällt. Der 23-jährige Angeklagte wurde vom Mordvorwurf freigesprochen, da ihm die Tat nicht nachgewiesen werden konnte.
Freispruch im „Eiskeller“-ProzessAngeklagter im Fall Hanna kommt frei

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Symbolbild einer blinden Justitia-Statue aus Bronze mit Waage und Schwert.
Aktualisiert
Die Vorsitzende Richterin Heike Will sprach am Dienstag von einem „unerwartet schnellen Prozessende“. Für seine Zeit in Haft wird der nun freigesprochene Mann eine Entschädigung erhalten.
Die Studentin Hanna verstarb in der Nacht auf den 3. Oktober 2022 auf ihrem Heimweg von der Disco „Eiskeller“ in Aschau. Ihre Leiche wurde später im Fluss Prien entdeckt, nachdem sie Ermittlungen zufolge in den Bärbach gefallen war. Das berichtet „t-online“.
Staatsanwaltschaft ging von Mord aus
Die Anklage war ursprünglich davon ausgegangen, dass der damals joggende Mann die junge Frau aus sexuellen Motiven verfolgt und angegriffen habe. Er soll sie laut früherer Anklage mehrfach auf den Kopf geschlagen, gewürgt und anschließend in den Bach geworfen haben, wo sie ertrank.
In einem ersten Verfahren im Jahr 2024 wurde der Mann bereits für schuldig befunden, doch der Bundesgerichtshof hob das Urteil nach einer Revision auf. Die Verteidigung hatte stets argumentiert, es könne sich auch um einen Unfall gehandelt haben, was nun zur Neuauflage des gesamten Prozesses führte.
Der 23-Jährige hatte die Vorwürfe von Beginn an bestritten. Die Staatsanwaltschaft konnte die Mordthese im neuen Prozess nicht ausreichend belegen. (red)
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