Abo

Urteil im Gold-SkandalHärtere Strafe für Ex-Sparkassen-Mitarbeiter

Gerichtssaal symbolisch mit Figuren und Richterhammer

Gerichtssymbol zwei Figuren Richterhammer

Wegen Betrugs an Klienten bezüglich Gold und Bargeld wurde ein Finanzberater belangt.

Eine Haftstrafe von 5,5 Jahren wurde am Dienstag vom Kasseler Landgericht gegen einen 48 Jahre alten, früheren Berater der Sparkasse verhängt. Ihm wurden die Vergehen des Betrugs, der Untreue, der Urkundenfälschung und der Manipulation beweiserheblicher Informationen zur Last gelegt.

Über einen mehrjährigen Zeitraum missbrauchte der Angeklagte das ihm von vier finanzstarken Klienten entgegengebrachte Vertrauen. Die Anklageschrift führt auf, dass er für eine Klientin im Alter von über 80 Jahren dreizehnmal Gold orderte; er ließ sich die Entgegennahme bestätigen, obwohl die Dame das wertvolle Metall niemals zu sehen bekam, und brachte es anschließend an sich. Einem Klienten, der 83 Jahre alt war, präsentierte er für ihn nicht nachvollziehbare Dokumente zum Signieren, wodurch er sich eine Bevollmächtigung verschaffte, mittels derer er Edelmetall im Wert von beinahe 99.000 Euro kaufte. Das berichtet „t-online“.

Justiz bewertet Vorgehen als „erhebliche kriminelle Energie“

Zusätzlich transferierte der Bankberater finanzielle Mittel von den Konten der Geschädigten, vertuschte seine Handlungen und manipulierte sowohl eine Bestandsübersicht als auch eine elektronische Nachricht. Bei dem Beschuldigten wurde von einer Sachverständigen eine pathologische Spielsucht sowie eine narzisstische Persönlichkeitsstörung festgestellt, infolgedessen hatte er beträchtliche Geldbeträge durch Sportwetten eingebüßt. Von richterlicher Seite wurde dem Mann „erhebliche kriminelle Energie“ zugeschrieben.

Das nun gefällte Urteil resultiert aus einem vorangegangenen Berufungsprozess. Schon im Jahr 2021 war der Angeklagte von einer anderen Abteilung des Landgerichts zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren plus acht Monaten verurteilt worden; dieses Strafmaß wurde jedoch vom Bundesgerichtshof infolge von Revisionen beider Seiten in Teilen für nichtig erklärt. Darüber hinaus verfügte die Justiz die Konfiszierung von Vermögen mit einem Gesamtwert von 433.000 Euro. Der Rechtsbeistand des Verurteilten gab bekannt, dass man erneut in Revision gehen werde. (red)

Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.