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Dreiste Kündigung nach 40 JahrenMitarbeiter im Urlaub heimlich abgemeldet

Nahaufnahme eines Aktenreiters mit der Aufschrift 'Personalakte' in einem Aktenregal

Beschrifteter Aktenreiter mit „Personalakte“ in Ordnerreihe.

Ein unfassbarer Fall aus Österreich: Ein langjähriger Mitarbeiter eines Sägewerks wurde nach 40 Dienstjahren einfach während seines Urlaubs gekündigt. Der Arbeitgeber meldete ihn ohne Vorwarnung von der Sozialversicherung ab, um sich die Abfindung zu sparen.

Einem treuen Mitarbeiter eines Sägewerks in der Steiermark wurde nach vier Jahrzehnten Betriebszugehörigkeit übel mitgespielt. Während er seinen wohlverdienten Urlaub genoss, wurde er von seinem Vorgesetzten ohne sein Wissen bei der Sozialversicherung abgemeldet.

Der Chef behauptete zunächst, die Kündigung sei in beidseitigem Einvernehmen erfolgt. Doch der Angestellte erfuhr erst nach seiner Rückkehr aus den Ferien von der Freistellung, was die Darstellung des Unternehmens widerlegt. Das berichtet „FOCUS online“.

Klage bringt hohe Abfindung

Das Vorgehen der Firma war eindeutig rechtswidrig. Da der Mitarbeiter noch unter das alte Abfertigungssystem fiel, hätte ihm bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber eine erhebliche Summe zugestanden. Diese wollte sich das Unternehmen offenbar sparen.

Mit Unterstützung der Arbeiterkammer (AK) wehrte sich der Mann und zog vor Gericht. Mit Erfolg: Er erstritt eine Nachzahlung in Höhe von über 50.000 Euro.

Altes System sichert hohe Zahlung

In Österreich haben Arbeitnehmer, deren Dienstverhältnis vor dem 1. Januar 2003 begann, unter dem System „Abfertigung Alt“ bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber Anspruch auf eine Einmalzahlung. Die Höhe dieser Zahlung richtet sich nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit.

AK-Experte Lukas Hartlauer rät Betroffenen, sich in solchen Fällen umgehend rechtlichen Beistand zu suchen. Oftmals lasse sich eine Lösung finden, bevor der Fall eskaliert. (red)

Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.