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Dreck-Alarm auf der DonauKreuzfahrt-Riesen kippen Fäkalien in den Fluss

Mann steuert Schiff in Schleuse

Kreuzfahrtschiff in Schleuse, Donau-Umweltschutz bleibt Herausforderung (Symbolbild).

Schmutz-Alarm auf dem Donaustrom! Riesige Schiffe entsorgen anscheinend Fäkalien im Gewässer.

Der boomende Kreuzfahrttourismus auf dem Donaustrom zeigt eine wirklich üble Seite! Anscheinend ereignen sich unfassbare Umweltdelikte, während die Zahl der Reisenden auf dem Fluss stetig wächst. Meldungen aus Oberösterreich und Passau in Bayern erhärten einen furchtbaren Verdacht: Angeblich haben Kreuzfahrtschiffe mehrfach unerlaubt Abwässer, teils sogar mit Fäkalien, einfach in den Fluss geleitet.

Die Statistik ist unmissverständlich: Ungefähr 2000 Anlandungen von Kreuzfahrtschiffen wurden allein im Jahr 2025 in Orten Oberösterreichs registriert – mit steigender Tendenz. Der Tourismus per Schiff erlebt einen wahren Boom, während der Frachtverkehr nachlässt. Es existieren dabei ganz klare Vorschriften: Entweder werden Abwässer an Bord durch Kläranlagen aufbereitet oder sie müssen in Sammeltanks aufbewahrt und an einer Landstation fachgerecht beseitigt werden. Aber Inspektionen belegen, dass die Regeln nicht von allen befolgt werden. Fünf Mängel wurden bei 45 inspizierten Kabinenschiffen im Verlauf des Jahres 2025 festgestellt, einer davon passierte mitten in Linz. Das berichtet „FOCUS online“.

Wer bei so etwas ertappt wird, dem drohen zwar Sanktionen – aber haben diese eine wirklich abschreckende Wirkung? Die unerlaubte Einleitung gilt in Österreich als ein Verwaltungsdelikt, das mit maximal 3600 Euro bestraft werden kann. Zusätzliche juristische Folgen sind lediglich für gravierende Fälle vorgesehen. In Deutschland, etwa in Bayern, könnte es für solche Umweltsünder erheblich kostspieliger werden.

Der bayerische Bußgeldkatalog sieht für die illegale Entsorgung von Abwasser aus Gewerbebetrieben in Fließgewässer Strafen vor, die zwischen 500 und beachtlichen 50.000 Euro liegen können. Die letztendliche Höhe des Bußgeldes ist von unterschiedlichen Kriterien abhängig. Dazu gehören die Art und die Menge der Substanzen, ihr Gefahrenpotenzial sowie die Frage, ob es ein einmaliges Vergehen war oder ein wiederholtes Problem darstellt. (red)

Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.