Anders BreivikMassenmörder erneut vor Gericht – wird er bald freigelassen? Jetzt spricht sein Vater

Anders Breivik am 18. Januar 2022 vor Gericht. Die Richter prüfen, ob der Massenmörder vorzeitig aus der Haft entlassen werden darf.

Anders Breivik am 18. Januar 2022 vor Gericht. Die Richter prüfen, ob der Massenmörder vorzeitig aus der Haft entlassen werden darf.

Im Juli 2011 verübte der rechtsextreme Terrorist Breivik einen der schlimmsten Terrorangriffe der europäischen Nachkriegszeit. 77 Menschen starben in Oslo und auf der Insel Utøya in Norwegen. Jetzt erscheint der Täter erstmals seit langem wieder vor Gericht.

Mehr als zehn Jahre sind seit den rechtsextremen Terroranschlägen in Oslo und auf der Insel Utøya vergangen. Jetzt wird in Norwegen über einen Antrag des Täters auf vorzeitige Haftentlassung verhandelt. Das Bezirksgericht Telemark prüft ab Dienstag (18. Januar 2022), ob der verurteilte Massenmörder Anders Behring Breivik nach Ablauf der Mindestdauer seiner Strafe auf Bewährung freigelassen werden kann.

Im Wesentlichen muss das Gericht in Skien rund 130 Kilometer südwestlich von Oslo die Frage klären, ob Breivik weiterhin eine Gefahr für die Gesellschaft darstellt. Es hat in dieser Woche drei Verhandlungstage sowie einen Reservetag eingeplant.

Anders Breivik stellt Antrag auf vorzeitige Haftentlassung

Zum Auftakt am Dienstag (18. Januar 2022) ist nach einleitenden Worten von Staatsanwaltschaft und Verteidigung eine Erklärung durch Breivik angesetzt. Ein Gerichtsbeschluss soll zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden, möglicherweise bereits in der kommenden Woche.

Der heute 42 Jahre alte Breivik, der sich mittlerweile Fjotolf Hansen nennt, hatte am 22. Juli 2011 zunächst eine Autobombe im Osloer Regierungsviertel gezündet und dabei acht Menschen getötet. Danach richtete er auf Utøya ein Massaker unter den Teilnehmerinnen und Teilnehmern des jährlichen Sommerlagers der Jugendorganisation der sozialdemokratischen Arbeiterpartei an. 69 vor allem junge Menschen wurden auf der Insel getötet. Die Verbrechen gelten als schlimmste Gewalttat der norwegischen Nachkriegszeit.

Breivik nannte rechtsextreme und islamfeindliche Motive für seine Taten. Im Sommer 2012 war er vom Bezirksgericht Oslo zur damaligen Höchststrafe von 21 Jahren Sicherheitsverwahrung mit einer Mindestdauer von zehn Jahren verurteilt worden. In diesen Zeitrahmen waren 445 Tage in Untersuchungshaft eingerechnet worden. Damit ist die Mindestdauer am 5. Juni 2021 abgelaufen, am 5. Juni 2032 gilt auch die Verwahrungszeit als beendet.

Sicherheitsverwahrung bedeutet im Gegensatz zu einer normalen Haftstrafe jedoch, dass die Strafdauer alle fünf Jahre verlängert werden kann – und somit offen bleibt, ob Breivik jemals wieder aus dem Gefängnis in Skien entlassen wird. In der Haftanstalt findet auch die Verhandlung statt.

Staatsanwaltschaft hält Breivik noch immer für gefährlich

Breivik hatte im September 2020 Antrag auf „prøveløslatelse“ gestellt - das heißt wörtlich übersetzt „Freilassung auf Probe“. Die Staatsanwaltschaft hält ihn jedoch auch zehneinhalb Jahre nach den Terroranschlägen für jemanden, der erneut schwere Straftaten begehen könnte, und somit für eine Gefahr für die norwegische Gesellschaft. Sie strebt deshalb an, dass er weiter hinter Gittern bleibt.

Nun äußerte sich auch der Vater von Breivik zu den grausamen Taten. „Ich kann nicht vergessen, was er getan hat“, sagte er der „Bild“. „Ich wünschte, ich wäre damals in dem Regierungsgebäude oder auf Utøya gewesen, sodass er mich auch genommen hätte.“ Er habe seit Jahren keinen Kontakt mehr zu seinem Sohn und wolle nicht, dass er freikommt.

Anders Breivik: Vorzeitige Entlassung ist unwahrscheinlich

Dass Breivik vorzeitig freikommt, gilt als unwahrscheinlich. Das Osloer Gericht hatte bei seiner Verurteilung festgestellt, dass er auch nach Verbüßen seiner Strafe aller Wahrscheinlichkeit nach weiter die Absicht und die Fähigkeit habe, viele und sehr brutale Morde zu begehen.

21 Jahre nach den Taten werde die norwegische Demokratie, die er abschaffen wolle, weiter bestehen, schrieben die Richter in ihrem Urteil - einschließlich Einwohnern mit verschiedenen ethnischen Hintergründen, Kulturen und Religionen. (dpa)