Ein Bierchen zu viel? Nein, das falsche Bier – mit dramatischem Ausgang.
Bier-Irrtum mit schlimmen FolgenCrash mit 1,56 Promille – Fahrerin trotzdem freigesprochen

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Justitia, Gesetzbuch und Gerichtshammer.
Was für eine Geschichte von der Sonneninsel Mallorca: Eine Fahrerin verursacht volltrunken eine Karambolage, wird von der Justiz aber trotzdem freigesprochen. Der Hintergrund der Sache ist ein folgenschwerer Irrtum mit dramatischen Auswirkungen.
Passiert ist das Ganze am 11. August 2023 bei Capdepera. Dort geriet eine Frau mit ihrem Wagen von der Fahrbahn, rammte zunächst eine Laterne und kollidierte anschließend mit einem weiteren Pkw. Die enorme Kraft der Kollision schleuderte dieses zweite Fahrzeug gegen eine Wand. Die Insassen, ein 46 Jahre alter Mann sowie eine 38-jährige Frau, zogen sich Verletzungen im Nackenbereich zu und mussten in Reha. An ihrem Auto entstand ein Totalschaden. Die eintreffende Guardia Civil maß bei der Unfallverursacherin einen unfassbaren Alkoholpegel: 1,56 Promille. Das ist über dreimal so hoch wie die in Spanien geltende Grenze von 0,5 Promille. Für die Anklage war der Fall klar: Sie verlangte eine Geldstrafe von 7.200 Euro sowie den Entzug der Fahrerlaubnis für dreieinhalb Jahre. Das berichtet „Mallorca Zeitung“.
Die schockierende Wahrheit im Gerichtssaal
Im Gerichtssaal folgte jedoch eine unerwartete Entwicklung. Die Angeklagte brachte vor, dass sie unter der Fetalen Alkoholspektrumstörung leidet. Der Grund dafür sei der Alkoholkonsum ihrer Mutter während der Schwangerschaft gewesen. Diese Störung habe zur Folge, dass ihr Körper Alkohol nicht verarbeiten kann und sie ihn geschmacklich nicht wahrnimmt. Ein prägendes Ereignis in ihrer Jugend – sie war nach einem einzigen Schnaps völlig betrunken – habe sie dazu bewogen, künftig die Finger von Alkohol zu lassen.
Am besagten Abend war sie nach Feierabend mit Geschäftspartnern aus und orderte ausdrücklich ein Bier ohne Alkohol. Ihr war jedoch nicht bewusst, dass die Bedienung ihr stattdessen drei herkömmliche Biere brachte. Als sie sich ans Steuer setzte, habe sie sich noch bei klarem Verstand gefühlt. Erst kurz vor der Kollision habe sie die berauschende Wirkung plötzlich gespürt. Die Richter glaubten ihrer Version der Geschichte. Sie wurde freigesprochen, weil sie den Alkohol nicht mit Absicht getrunken hatte. (red)
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