Riesen-Ärger um eine Rechnung in Österreich!
Ärger im RestaurantGast krank – Wirt verlangt trotzdem 20 Euro

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Wirt verteidigt 20 Euro No-Show-Gebühr für kranken Gast (Symbolbild).
Ein Vorfall in einem Lokal in Oberösterreich kocht gerade richtig hoch. Der Auslöser: eine Reservierung für neun Leute im Gasthaus „Zum Donauwirt“ in Pupping. Allerdings tauchten letztendlich nur acht Personen auf, weil ein Mitglied der Gruppe wegen Krankheit passen musste. Der Schock kam dann mit der Abrechnung: Für den fehlenden Gast verlangte der Inhaber zusätzlich 20 Euro. Der Gast Thomas Sch. war stinksauer, weil diese Gebühr für das Nichterscheinen ohne Vorwarnung auf dem Beleg auftauchte.
Aber der Gastronom, Ronald Pilz, ist überzeugt, absolut richtig gehandelt zu haben. Er betont, dass seine Bedingungen für eine Stornierung deutlich auf seiner Internetseite und in jeder Bestätigung für Reservierungen stehen. Ein kostenfreier Rücktritt ist demnach lediglich bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Zeitpunkt drin. „Jede Person, die nicht erscheint, kostet mich Geld, weil ich den reservierten Platz ja frei halten muss“, sagte Pilz im Gespräch mit der „Krone“. Er sei da „ganz rigoros“, weil es früher einfach zu oft vorkam, dass Tische gebucht, aber die Gäste dann nicht kamen. Seit Beginn des Jahres verlangt er diese Pauschale. Das berichtet „FOCUS online“.
Doch darf ein Wirt das einfach so machen? Tatsächlich können auch Wirte in Deutschland unter gewissen Umständen eine sogenannte „No-Show-Gebühr“ kassieren, falls Besucher nicht pünktlich stornieren oder komplett fernbleiben. Laut der Verbraucherzentrale kommt es darauf an, dass die Klausel wirksam vereinbart wurde. Zudem muss sie für die Kunden transparent sein, etwa direkt in der Reservierungsbestätigung. Gibt es keine solche Info, kann man das Geld rechtlich gesehen in der Regel nicht einfordern. (red)
Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.
