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Straßenausbau in BayernAnwohner sollen halbe Million Euro zahlen

Baustelle Straße mit Sand, Graben und neuen Bordsteinen

Baustelle: Straßenausbau mit frischen Bordsteinen und Erdarbeiten.

In der bayerischen Gemeinde Eichenau gibt es erheblichen Unmut wegen der Kosten für einen Straßenausbau. Die Anwohnenden der Meisenstraße sollen 90 Prozent der Kosten für die erstmalige Erschließung tragen, obwohl die Straße bereits seit Jahrzehnten asphaltiert ist. Viele Betroffene, darunter zahlreiche Rentner, können die hohen Summen nicht aufbringen.

Ein Konflikt zwischen der Gemeinde Eichenau und den Anwohnern der Meisenstraße eskaliert. Grund ist die geplante erstmalige vollständige Erschließung der Straße, für die die Anwohner zur Kasse gebeten werden. Obwohl die Fahrbahn schon 1972 asphaltiert wurde, fehlt es bis heute an einer funktionierenden Entwässerung und ausreichender Beleuchtung, weshalb sie rechtlich als unerschlossen gilt. Bürgermeister Peter Münster betont die Notwendigkeit der Maßnahme: „Da muss was passieren, das kann auf Dauer so nicht bleiben!“

Die finanzielle Belastung für die Eigentümer ist enorm. Insgesamt soll eine halbe Million Euro auf die 25 Grundstücksbesitzer umgelegt werden. Laut Anwohner Peter Widmann sind „16 Rentner, die wissen alle nicht, wie sie das machen sollen“. Trotzdem hat der Gemeinderat den Ausbau beschlossen. Das berichtet „FOCUS online“.

Kein Einzelfall in Bayern

Der Fall der Meisenstraße ist in Bayern nicht einzigartig. Allein in Eichenau müssen noch rund zehn weitere Straßen erschlossen werden. In anderen Teilen des Bundeslandes gibt es ähnliche Fälle, wie der von Günther Baumgärtner aus Balzhausen, der wegen Kosten von knapp 280.000 Euro sein Haus verkaufen musste. Ein Nachbar, Stefan Stürminger, hat eine Petition gegen solche Erschließungsbeiträge gestartet und spricht von etwa 50 vergleichbaren Fällen in Bayern.

Gesetzeslage sorgt für Streit

Eine Gesetzesänderung aus dem Jahr 2021 sollte solche Situationen eigentlich verhindern. Sie besagt, dass Anwohner nicht zahlen müssen, wenn die Erschließung vor mehr als 25 Jahren begonnen hat. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof verlangt dafür jedoch Nachweise wie ein formelles Bauprogramm, die in vielen Gemeinden fehlen. Kritiker wie Stefan Stürminger werfen den Kommunen vor, die abgeschafften Straßenausbaubeiträge nun durch die umstrittenen Ersterschließungsbeiträge zu ersetzen.

Der Fachanwalt für Kommunalabgabenrecht, Bernd Söhnlein, verteidigt die Gemeinden und erklärt, dass diese oft durch Gerichtsentscheidungen gezwungen seien, die Beiträge zu erheben. Ein Versuch der Freien Wähler, die Gesetzeslage zugunsten der Betroffenen zu ändern, scheiterte am Widerstand der CSU. Das Bayerische Innenministerium plant keine Gesetzesänderung und hält die aktuelle Regelung für fair, da der Wert der Grundstücke durch die Erschließung steige. (red)

Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.