Ein Senior (78) braucht eine Stütze an der Treppe, aber die Antwort ist: „ungerecht“.
Absurde AusredeSenior (78) bekommt kein Geländer – weil es „ungerecht“ sein soll

Copyright: IMAGO / Shotshop
Wendeltreppe mit Leuchter und Fenstern.
Die Geschichte von Steve Bingham (78) aus der englischen Stadt York wirkt wie ein schlechter Scherz. Seit drei Jahren kämpft der Lehrer im Ruhestand mit einer schlimmen Autoimmunerkrankung, die ihn mit Fieberschüben, Blutarmut und Luftnot plagt. Sein einziger Wunsch: ein simpler Handlauf im Treppenhaus seines Gebäudes, damit er gefahrlos die Stufen nutzen kann. Aber dieser Wunsch bleibt ihm verwehrt.
Zweimal schon reichte er einen Antrag bei der verantwortlichen Verwaltung ein, aber jedes Mal erhielt er eine Ablehnung. Der kaum zu glaubende Grund: Ein weiterer Handlauf sei „unfair gegenüber der anderen“ Mietparteien. „Ich bin ehrlich gesagt frustriert und verwundert“, sagt Bingham. „Ich verlange keinen Sessellift.“ Das berichtet „FOCUS online“.
Der absurde Streit eskaliert
Die groteske Auseinandersetzung setzte sich fort. Im letzten Jahr mischte sich der Stadtrat ein und offerierte, die Finanzierung für den Handlauf zu tragen, um Binghams „Sicherheit und Unabhängigkeit“ zu garantieren. Aber auch das brachte keinen Erfolg. Die Hausverwaltung lehnte wiederholt ab – dieses Mal mit dem Argument, es bestünden Sorgen bezüglich des Brandschutzes. Ein spezielles Gutachten entkräftete diesen Einwand allerdings wenig später. Für den 78-Jährigen hat die Situation schlimme Folgen: Mittlerweile denkt er zweimal darüber nach, ob er seine Wohnung überhaupt noch verlassen soll.
Wie die Situation in Deutschland aussieht
In Deutschland stehen ebenfalls viele Personen vor der Aufgabe, ihr Zuhause alters- oder krankheitsbedingt anzupassen. Im Gegensatz zum Fall von Steve Bingham existieren hierzulande jedoch eindeutige Vorschriften zur Förderung. Laut Auskunft des Bundesministeriums für Gesundheit können Menschen mit den Pflegegraden 1 bis 5 für derartige Umbaumaßnahmen eine finanzielle Beihilfe von bis zu 4180 Euro bei der Pflegekasse beantragen.
Wenn mehrere anspruchsberechtigte Personen in einem Haushalt leben, lässt sich die Beihilfe sogar bis zu viermal beantragen, was einen Gesamtbetrag von bis zu 16.720 Euro ermöglicht. Für die Antragsbearbeitung existieren überdies gesetzliche Fristen. Eine Entscheidung der Pflegekasse muss binnen drei Wochen erfolgen; falls medizinische Gutachten erforderlich sind, verlängert sich der Zeitraum auf fünf Wochen. Sollte die Kasse diese Frist versäumen und die Verspätung nicht schriftlich darlegen, wird der Antrag nach Angaben des Bundesministeriums für Gesundheit als bewilligt betrachtet. (red)
Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.

