Zoll BielefeldKettenfahrzeug aus dem Zweiten Weltkrieg auf der A2 gestoppt – Fahrer muss blechen

Zöllner und Zöllnerinnen des Hauptzollamts Bielefeld haben auf der A2 ein historisches Kettenfahrzeug aus dem Zweiten Weltkrieg entdeckt. Dem Fahrer fehlten die nötigen Dokumente.

Ein nicht alltägliches Gefährt weckte das Interesse der Zöllner und Zöllnerinnen der Kontrolleinheit Flughafen Paderborn/Lippstadt des Hauptzollamts Bielefeld auf der Autobahn 2. Sie stoppten einen in Norwegen zugelassenen Kleintransporter mit Anhänger und leiteten ihn zur Kontrolle auf einen Parkplatz bei Bönen.

Auf dem Anhänger befand sich ein M29C Weasel – ein US-amerikanisches ungepanzertes amphibisches Vollkettenfahrzeug aus dem Zweiten Weltkrieg.

Fahrer wollte Kettenfahrzeug in Frankreich verkaufen

Der 38-jährige Fahrer, der allein unterwegs war, gab an, auf dem Weg von Norwegen nach Frankreich zu sein. Dort wollte er das in Norwegen erworbene Kettenfahrzeug weiterverkaufen.

Zwar hatte der Mann eine Ausfuhrgenehmigung der norwegischen Behörden dabei, jedoch fehlten eine Rechnung oder ein Kaufvertrag sowie die erforderlichen Zollpapiere für die Einfuhr in das Gebiet der Europäischen Union (EU).

Aufgrund eines Schätzwertes für das Fahrzeug in Höhe von 12.500 Norwegischen Kronen leiteten die Zöllner und Zöllnerinnen ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung ein.

700 Euro Sicherheitsleistung für Einfuhrabgaben und mögliche Geldstrafe

Nachdem alle Formalitäten erledigt waren, musste der 38-Jährige eine Sicherheitsleistung von 700 Euro für die zu erwartenden Einfuhrabgaben sowie eine mögliche Geldstrafe hinterlegen. Erst dann konnte er seine Reise fortsetzen.

Das Hauptzollamt Bielefeld weist darauf hin, dass Waren aus Nicht-EU-Ländern grundsätzlich nur bis zu bestimmten Wertgrenzen abgabenfrei eingeführt werden dürfen: bis zu einem Warenwert von insgesamt 300 Euro, bei Flug- bzw. Seereisenden bis zu 430 Euro und bei Reisenden unter 15 Jahren bis zu 175 Euro.

Falls diese Freimengen überschritten werden, sind Einfuhrabgaben zu entrichten. Die mitgeführten Waren müssen dann bei der Einreise aus einem Nicht-EU-Mitgliedstaat bei der Zollstelle mündlich angemeldet werden. (red)

Dieser Text wurde mit Unterstützung Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt. Mehr zu unseren Regeln im Umgang mit KI gibt es hier.