Polizei WuppertalMit dem E-Scooter unterwegs – Kontrollen decken zahlreiche Verstöße auf

Polizeistreife auf der Autobahn.

Die Polizei Wuppertal führte am 30. April 2025 Schwerpunktkontrollen bei E-Scooter-Fahrern und Fahrerinnen durch.

E-Scooter sind ein beliebtes Verkehrsmittel im Bergischen Städtedreieck. Bei Kontrollen in Wuppertal stellte die Polizei nun zahlreiche Verstöße fest.

Der E-Scooter hat sich zum neuesten Massenverkehrsmittel auf den Straßen im Bergischen Städtedreieck entwickelt. Diese Elektrokleinstfahrzeuge (eKF) werden sowohl privat genutzt als auch von Mietfirmen angeboten.

Bei der Nutzung gilt es nicht nur, sich an die Straßenverkehrsordnung zu halten, sondern auch praktische Regeln zu beachten. Um diese zu überprüfen, hat der Verkehrsdienst der Polizei Wuppertal am 30.04.2025 Schwerpunktkontrollen durchgeführt.

41 Verstöße bei knapp 80 kontrollierten E-Scootern

Im Wuppertaler Stadtgebiet kontrollierten die Beamtinnen und Beamten von 10.00 bis 18.00 Uhr insgesamt knapp 80 E-Scooter. Dabei wurden insgesamt 41 Verstöße festgestellt, die sich auf die Bereiche Technik (12), Wegenutzung (10), Personenbeförderung (17) und Missachten eines Rotlichts (2) verteilten.

Die Polizisten und Polizistinnen nutzten die Möglichkeit, mit den E-Scooter-Fahrern und Fahrerinnen ins Gespräch zu kommen und auf die Möglichkeiten hinzuweisen, wie man sich durch richtiges Verhalten im Straßenverkehr schützen kann.

Diese Regeln gelten für E-Scooter-Fahrer und Fahrerinnen

Die Polizei Wuppertal weist auf folgende wichtige Regeln für E-Scooter-Nutzer und Nutzerinnen hin:

- Fahren darf man nur mit gültiger Versicherungsplakette- Mindestalter zum Führen 14 Jahre (Achtung: Verleiher geben ein anderes Mindestalter zum Ausleihen vor: 18 Jahre)- Nutzung elektronischer Geräte (z.B. Handy) ist verboten- Es darf auf Fahrradwegen gefahren werden. Ist keiner vorhanden, muss auf der Straße gefahren werden.- Der Gehweg und Fußgängerzonen sind tabu.- E-Scooter sind nur für eine Person zugelassen. Personentransport oder Anhänger sind nicht gestattet.- Vorsicht bei Alkohol am Lenker! Es gelten dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrerinnen und Autofahrer.

Die Polizei kündigt an, auch in Zukunft verstärkt Kontrollen durchzuführen, um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer und Verkehrsteilnehmerinnen zu gewährleisten. (red)

Dieser Text wurde mit Unterstützung Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt. Mehr zu unseren Regeln im Umgang mit KI gibt es hier.