Mord an Unternehmer-EhepaarWuppertal: Mann muss nach Freispruch erneut vor Gericht

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Nachdem er im Jahr 2018 bereits freigesprochen wurde, muss sich ein 47-Jähriger nun erneut im Verfahren um den Mord am Wuppertaler Unternehmer-Ehepaar Springmann vor Gericht verantworten. Das Foto zeigt das Wohnhaus des Ehepaares am 20. März 2017 in Wuppertal.

Wuppertal – Im Verfahren um den Mord am Wuppertaler Unternehmer-Ehepaar Springmann muss sich ein bereits freigesprochener 47-Jähriger am 20. August (Donnerstag) erneut vor Gericht verantworten.

  • Vor dem Düsseldorfer Landgericht muss sich ein bereits freigesprochener Mann ab dem 20. August verantworten.
  • Das Wuppertaler Untenehmer-Ehepaar Springmann wurde im März 2017 getötet.
  • Der Enkel des Ehepaares wurde bereits wegen Mordes verurteilt.

Wuppertal: Mann wegen Mord an Unternehmer-Ehepaar erneut vor Gericht

Der Mann war ein Geschäftspartner des wegen Mordes verurteilten Enkels der Senioren. Das Wuppertaler Landgericht hatte den Mann 2018 freigesprochen. Das hatte der Bundesgerichtshof aufgehoben und den Prozess zur erneuten Verhandlung an das Landgericht Düsseldorf verwiesen.

Der Enkel des Paares war im ersten Prozess rechtskräftig zu lebenslanger Haft verurteilt worden und mit seiner Revision dagegen vor dem BGH gescheitert (Az. 3 StR 288/19).

Wuppertal: Springmann-Enkel tötet Großeltern aus Habgier

Christa (88) und Enno Springmann (91) waren am 19. März 2017 getötet worden. Nach Überzeugung des Wuppertaler Landgerichts tötete der Enkel seine Großeltern aus Habgier, weil sein wohlhabender Großvater seinen ausschweifenden Lebenswandel nicht weiter mit üppigen Geld- und Immobiliengeschenken unterstützen wollte.

Am Tattag sei es darüber zu einem tödlich endenden Streit gekommen, so das Gericht in seiner Urteilsbegründung. Christa Springmann habe sterben müssen, um die erste Tat zu verdecken.

Wuppertal: Geschäftspartner vorerst von Richter freigesprochen

Den mitangeklagten Geschäftspartner hatte die Kammer hingegen freigesprochen. Es sei zwar erwiesen, dass der Mann zur Tatzeit im Haus der Springmanns gewesen sei, aber der Grund dafür sei unklar und spekulieren wolle das Gericht nicht.

„Wir können nicht davon ausgehen, dass er etwas Strafbares zwingend getan haben muss“, hatte der Vorsitzende Richter 2018 gesagt.

Düsseldorfer Landgericht: Urteil soll im Januar 2021 gesprochen werden

Der BGH hingegen sagte in seiner Revisions-Entscheidung, die Wuppertaler Schwurgerichtskammer sei von Annahmen ausgegangen, für die tatsächliche Anhaltspunkte fehlten.

Vor dem Düsseldorfer Landgericht sind 37 Verhandlungstage angesetzt, im Januar 2021 soll nach bisheriger Planung das Urteil gesprochen werden.