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Wodka-Klau in DortmundAusweis verrät dämliches Diebes-Duo

Polizei Dortmund: Zwei Festnahmen nach räuberischem Diebstahl in einem Supermarkt.

Die Polizei Dortmund nahm zwei Wodka-Diebe fest (Symbolbild).

Dümmer geht's kaum: Diebe verlieren Ausweis bei Flucht.

Dümmer geht es kaum: Bei einem räuberischen Diebstahl in einem Dortmunder Supermarkt haben zwei junge Männer nicht nur ihre Beute, sondern auch ihre Jacke samt Personalausweis am Tatort zurückgelassen. Die Polizei hatte so ein leichtes Spiel.

Der Vorfall ereignete sich am Montagabend (06. Oktober 2025) gegen 18.00 Uhr in einem Supermarkt in der Lütgendortmunder Straße. Ein 46-jähriger Filialleiter beobachtete zwei Männer im Alter von 20 und 22 Jahren dabei, wie sie mehrere Wodkaflaschen unter ihren Jacken verschwinden ließen.

Mutiger Filialleiter stellt die Diebe

Anstatt zur Kasse zu gehen, versuchte das polizeibekannte Duo, sich an den wartenden Kunden und Kundinnen vorbeizuschleichen und das Geschäft zu verlassen. Doch der aufmerksame Filialleiter stellte sich ihnen in den Weg.

Als die Diebe seine Aufforderung, stehen zu bleiben, ignorierten, griff der 46-Jährige beherzt zu und packte sie an den Jacken. In dem anschließenden Gerangel konnten sich die Täter losreißen.

Jacke samt Ausweis am Tatort zurückgelassen

Bei der Flucht fiel eine der Wodkaflaschen zu Boden und zerbrach. Doch das war nicht der größte Verlust für die Täter: Die Jacke des einen Mannes zerriss und blieb mitsamt seines Personalausweises am Tatort zurück. Der Filialleiter blieb glücklicherweise unverletzt.

Im Rahmen der sofort eingeleiteten Fahndung fanden die Polizisten und Polizistinnen zunächst zwei unversehrte Wodkaflaschen am Eingang einer nahegelegenen S-Bahnhaltestelle. Wenig später konnten die beiden flüchtigen Männer in der Beguinenstraße angetroffen und festgenommen werden.

Anhand der Videoaufzeichnungen des Supermarkts und des gefundenen Ausweises konnten die beiden zweifelsfrei identifiziert werden. Sie wurden zur Polizeiwache gebracht, aber nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wieder entlassen, da keine Haftgründe vorlagen. (red)