Wegen steigender Gewaltdelikte greift die Polizei durch.
Waffen und Messer verbotenPolizei erlässt knallhartes Verbot für Hauptbahnhof Gelsenkirchen

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Die Bundespolizei verhängt ein Waffenverbot für den Hauptbahnhof Gelsenkirchen (Symbolbild).
Die Bundespolizei zieht die Reißleine und verhängt für den Hauptbahnhof Gelsenkirchen ein umfassendes Mitführverbot für gefährliche Gegenstände. Die Maßnahme gilt von Donnerstag (28. August 2025) 00.00 Uhr bis Sonntag (31. August 2025) 24.00 Uhr.
Hintergrund: Anstieg der Gewaltdelikte
Grund für die drastische Maßnahme ist die hohe Zahl an Gewaltdelikten. Seit Januar 2025 wurden allein am Hauptbahnhof Gelsenkirchen 63 Vorfälle registriert, bei denen Waffen oder andere gefährliche Gegenstände im Spiel waren. Die Einsatzkräfte stellten dabei Messer, Schreckschusswaffen, Wurfsterne und Schlagstöcke sicher.
Der Gelsenkirchener Hauptbahnhof ist ein wichtiger Verkehrsknotenpunkt im Ruhrgebiet. Immer wieder kommt es dort, oft unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen, zu Auseinandersetzungen, bei denen Waffen eingesetzt werden.
Diese Gegenstände sind verboten
Das Verbot umfasst Reizstoff- und Abwehrsprays, Schuss-, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messer aller Art. Es gilt für den gesamten Gebäudekomplex des Hauptbahnhofs einschließlich der Gleisanlagen. Ausgenommen sind lediglich die U- und Stadtbahnbereiche.
Diese Strafen drohen bei Verstößen
Wer gegen das Verbot verstößt, muss mit harten Konsequenzen rechnen. Die Polizei kann Platzverweise, Bahnhofsverbote oder einen Beförderungsausschluss aussprechen. Zudem kann ein Zwangsgeld in Höhe von 200 Euro verhängt werden. (red)