Umwelt- und GewässerschutzJedes vierte Schiff beanstandet – bundesweite Kontrollen decken Verstöße auf

Logo der bundesweiten Aktionstage zum Umwelt- und Gewässerschutz (BAGU)

Bei den bundesweiten Aktionstagen zum Umwelt- und Gewässerschutz (BAGU) wurden zahlreiche Verstöße festgestellt.

Bei bundesweiten Kontrollen der Wasserschutzpolizei wurden zahlreiche Verstöße gegen Umwelt- und Gewässerschutzvorschriften festgestellt. Jedes vierte kontrollierte Schiff wies Mängel auf.

In der Woche vom 12. bis 18. Mai 2025 fanden erneut bundesweite Aktionstage zum Umwelt- und Gewässerschutz (BAGU) statt. Die Gesamtverantwortung für den Einsatz lag in diesem Jahr erstmals bei der Wasserschutzpolizei Nordrhein-Westfalen (WSP NRW).

Bei den Kontrollen waren die Wasserschutzpolizeien aller Küsten- und Binnenländer im Einsatz und überprüften in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen die Einhaltung von Umwelt- und Abfallvorschriften in der See- und Binnenschifffahrt. Teilweise wurden sie dabei von weiteren Behörden unterstützt.

Jedes vierte Schiff mit Beanstandungen

Bundesweit wurden insgesamt 722 Kontrollen in der See- und Binnenschifffahrt durchgeführt. In 179 Fällen mussten die Einsatzkräfte einschreiten. Somit war jedes vierte Fahrzeug beanstandungswürdig.

Der Schwerpunkt der Kontrollen lag in der Überwachung des internationalen Übereinkommens zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe (MARPOL) und dem Übereinkommen über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt (CDNI).

Tagesausflugsschiffe leiteten Abwasser direkt in die Saar

Am 13. Mai kontrollierten Beamte und Beamtinnen der WSP Rheinland-Pfalz in Kooperation mit der WSP Saarland während einer grenzüberschreitenden Kontrolle im Saarland zwei Tagesausflugsschiffe. Dabei stellten die Einsatzkräfte bauliche Mängel und ungefüllte, zum Teil trockene Abwassersammeltanks fest.

Bei genauerer Untersuchung entdeckten die Polizisten und Polizistinnen, dass Abwässer aus dem Küchen- und WC-Bereich ohne Umwege direkt in die Saar eingeleitet wurden. Sämtliche Auslassöffnungen im Schiffsrumpf waren auf Dauerausleitung gestellt.

In beiden Fällen wurde den Tagesausflugsschiffen zunächst die Weiterfahrt untersagt. Nachdem technisch gewährleistet werden konnte, dass alle an Bord anfallenden Abwässer dem jeweiligen Abwassersammeltank zugeleitet werden, verplombten die Einsatzkräfte sämtliche Auslassöffnungen in den Schiffsrümpfen und leiteten Ordnungswidrigkeitenverfahren ein.

Zypriotisches Motorschiff zahlte hohe Sicherheitsleistung

In einem weiteren Fall kontrollierten Beamte des WSP-Reviers Lübeck am 13. Mai ein Motorschiff mit Heimathafen Limassol/Zypern und überprüften, ob die Besatzung die internationalen und nationalen Regelungen zum Meeresumweltschutz einhielt.

Bei der Kontrolle der Abwasserbehandlungsanlage stellten die Einsatzkräfte fest, dass diese falsch geschaltet war und mehr als 1m³ ungeklärte Abwässer in deutsche Hoheitsgewässer eingeleitet wurden. Dies stellt einen Verstoß gegen die MARPOL-Regularien dar.

Nach der Kontaktaufnahme zur zuständigen Staatsanwaltschaft leiteten die Beamten ein Strafverfahren ein und forderten vom Schiffsführer eine Sicherheitsleistung im vierstelligen Bereich. Erst nach Zahlung konnte er seine Fahrt fortsetzen.

Zahlreiche Strafanzeigen und Weiterfahrtsverbote

Die beteiligten Polizistinnen und Polizisten schrieben insgesamt 17 Strafanzeigen, 255 Ordnungswidrigkeitenanzeigen und erhoben 73 Verwarngelder. In acht Fällen untersagten die Beamten und Beamtinnen die Weiterfahrt.

Die Tatsache, dass ein Viertel aller durchgeführten Kontrollen Beanstandungen zutage brachte, zeigt erneut, dass die Kontrollen einen wichtigen Beitrag zur Überwachung der maritimen Meeresumwelt und der Binnengewässer leisten. Umwelt- und Gewässerschutz ist und bleibt eine elementare Aufgabe der Wasserschutzpolizei. (red)

Dieser Text wurde mit Unterstützung Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt. Mehr zu unseren Regeln im Umgang mit KI gibt es hier.