Service-Nummer in NRWSo kommen Flutopfer an ihre Wiederaufbau-Hilfe

Zerstört ist diese Brücke über den Orbach. Nach der Flutkatastrophe laufen in den betroffenen Regionen in NRW neben den Aufbauarbeiten (wie hier am 27. Juli 2021 in Swisttal) nun auch die Aufbauhilfen.

Die Unwetterkatastrophe vom 14. und 15. Juli 2021 hat viele Menschen wie hier in Swisttal am Orbach getroffen. Sie können nun Aufbauhilfe beantragen.

Damit Betroffene der Hochwasserkatastrophe in NRW möglichst schnell an ihre Wiederaufbauhilfen kommen, ist nun eine Service-Nummer geschaltet worden.

Düsseldorf. Seit Dienstag, 14. September, können sich Flutopfer in NRW per Telefon über das Förderprogramm für den Wiederaufbau in den Hochwassergebieten informieren.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hotline beantworten grundsätzliche Fragen zum Verfahren bei der Beantragung von Hilfen für den Wiederaufbau, hatte die Landesregierung mitgeteilt.

Der eigentliche Antragsstart ist für kommenden Freitag, 17. September, auf einem Förderportal geplant. Kommunen und Dachorganisationen der Wirtschaft haben auch Hilfestellung bei den Antragen angekündigt.

Flutopfer in NRW: Das ist die Nummer für Fragen rund um Wiederaufbau-Hilfen

Das Servicetelefon „Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen“ ist montags bis freitags von 8 Uhr bis 18 Uhr sowie samstags und sonntags von 10 Uhr bis 16 Uhr unter der Nummer 0211/4684-4994 erreichbar, wie die Landesregierung mitgeteilt hatte.

Ebenso ist im Internet unter www.land.nrw/wiederaufbauhilfe und www.mhkbg.nrw/gemeinsam-anpacken-wiederaufbauen eine Übersicht zur Förderung und häufigen Fragen von der Landesregierung zusammengestellt worden.

NRW erhält bis zu 12,3 der insgesamt bis zu 30 Milliarden Euro umfassenden Wiederaufbauhilfen von Bund und Ländern. Die NRW-Landesregierung und Kommunen erwarten einen regen Andrang zum Förderstart am Freitag. Bauministerin Ina Scharrenbach (CDU) geht von bis zu 100.000 Anträgen von flutgeschädigten Privatpersonen aus.

Flutkatastrophe in NRW: So soll's mit der Wiederaufbauhilfe laufen

  • Für Schäden am Hausrat könnten Betroffene eine Pauschale beantragen, die nach der Anzahl der Bewohner gestaffelt sei. Allerdings sei die Aufbauhilfe nachrangig. „Versicherungsleistungen, Spenden und Soforthilfen für denselben Zweck werden abgezogen“, ergänzte die Bauministerin.
    Für einen Ein-Personen-Haushalt seien 13.000 Euro vorgesehen. Mehrpersonenhaushalte erhielten eine höhere Pauschale. So seien für den Ehegatten oder Lebenspartner Hilfen von zusätzlich 8500 Euro geplant, für jede weitere in dem Haushalt zum Hochwasserzeitpunkt gemeldete Person gebe es zusätzlich 3500 Euro.
  • Betroffene Privatpersonen könnten die Aufbauhilfen zunächst schon beantragen und danach die nötigen Unterlagen zusammenstellen. Dazu zählten Versicherungsschreiben.
    Etwa jeder zweite Haushalt in NRW besitze keine Elementarschadenversicherung. In solchen Fällen sei die Begutachtung durch einen Sachverständigen zwingend. Dafür seien Anschriften von 4700 Sachverständigen und Handwerkern hinterlegt.
  • Die Förderliste für den Wohngebäudebereich umfasst den Angaben zufolge unter anderem Kosten für bestimmte Gutachten sowie für Abriss- und Aufräumarbeiten. Bei einem denkmalpflegerischen Mehraufwand könnten bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten erstattet werden. Bei Mietausfällen könnten Einkommenseinbußen geltend gemacht werden.
  • Nach Angaben von Umweltministerin Heinen-Esser (CDU) sind auch 600 landwirtschaftliche Betriebe mit einer Fläche von 15.000 Hektar von der Hochwasserkatastrophe betroffen.
    Die Antragsverfahren würden möglichst unbürokratisch laufen, ebenso die Prüfung und Auszahlung. 

Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart (FDP) sagte zu den Aufbauhilfen für flutgeschädigte Unternehmen in NRW: „Wo Reparatur nicht möglich oder gewollt ist, ersetzen wir den Zeitwert.“ Neben der Finanzierung von Reparaturen und der Erstattung vom Zeitwert geschädigter Güter würden Einkommenseinbußen bis Januar 2022 kompensiert, erklärte er. (dpa)