Bei einem Auffahrunfall in Siegen wurden drei Minderjährige verletzt. Zwei von ihnen waren nicht korrekt in Kindersitzen gesichert.
Schlimmer Unfall auf B62Drei Minderjährige verletzt – zwei Kinder saßen nicht im vorschriftsmäßigen Kindersitz

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Symbolfoto: Bei einem Auffahrunfall wurden drei Minderjährige verletzt.
Auf der Bundesstraße B 62 bei Siegen-Weidenau kam es am Freitagnachmittag (18. Juli) zu einem folgenschweren Auffahrunfall. Drei junge Insassen eines Opel Astra (8, 10 und 17 Jahre) wurden dabei verletzt und mussten ins Krankenhaus gebracht werden.
Gegen 14.55 Uhr musste ein 48-jähriger VW-Fahrer verkehrsbedingt bremsen. Eine 20-jährige Astra-Fahrerin hinter ihm hielt rechtzeitig an. Ein 47-jähriger Ford-Fahrer bemerkte die Situation jedoch zu spät und krachte auf den Astra. Durch die Wucht des Aufpralls wurde der Opel auf den VW geschoben.
Falsch sitzender Gurt führte zu Verletzungen
Bei der Unfallaufnahme machten die Beamtinnen und Beamten eine erschreckende Feststellung: Die beiden jüngeren Kinder (8 und 10) auf der Rückbank saßen nicht in den für sie vorgeschriebenen Kindersitzen. Obwohl sie angeschnallt waren, saß der Gurt falsch und führte so zu den Verletzungen. Der 17-jährige Beifahrer wurde ebenfalls verletzt.
Der Sachschaden wird auf mindestens 20.000 Euro geschätzt. Die Bundesstraße musste für die Unfallaufnahme und Bergungsarbeiten gesperrt werden, was zu Verkehrsbehinderungen führte.
Polizei mit dringendem Appell
Im Zusammenhang mit dem Unfallgeschehen appelliert die Polizei: „Für Kinder bis 12 Jahren und unter 150 cm Körpergröße gibt es keine Alternative zum richtigen Kindersitz. Ein nicht ordnungsgemäßes Anschnallen oder gar das Unterlassen des Anschnallens kann im Falle eines Unfalles schlimme Folgen haben.“ (red)